Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf:
Aufgrund der Eingliederung der Angler in die gemeinsame Fischerei Politik der EU (GFP) gelten laut EU künftig die entsprechenden Verordnungen auch für Angler.
Wenn bis 2019 die mitgliedländer nicht eigene, EU-konforme Regelungen finden gilt die EU-Veordnung 1380/2013,
Danach müssen untermassige Fische (Discard) abgeschlagen werden,
zählen mit zum Baglimit,
dürfen aber nicht dem Verzehr zugeführt werden.
Wir hakten beim BMEL nach.
Nun hakte auch ein Parlamentsmitglied bei der Bundesregierung nach.
Alle Infos & Dolumente unter:
https://www.netzwerk-angeln.de/angelpol ... omment-224
Der DAFV reagiert übrigens bisher mal wieder nicht, ist für die Aufnahme der Angler in die gemeinsame Fischereipolitik der EU,
hält die Verordnung "für einen Vorschlag" der EU,
begreift aber anscheinend nicht, dass diese Verordnung bereits erlassen ist und die Regelung automatisch 2019 in Kraft tritt.
EU-Verordnung - unterm. Fische töten, aber nicht verwerten
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
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