<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Die Geschichte kann unter vielen Blickwinkeln betrachtet werden. Hier nun einige Ideen. Vielleicht fallen euch auch weitere ein..."...wir kamen an einen kleinen Waldfluß im Thüringer Wald. Neugierig wie (nicht nur) Fliegenfischer eben sind, schauten wir von der Brücke. Etwas oberhalb lag in der Mitte des Flusses ein großer, flacher Felsbrocken, der einige Zentimeter über die Wasseroberfläche hinausragte. Der mich begleitende Kollege war ein Fliegenfischer-Neuling, den ich in den nächsten Tagen in unsere Passion einführen wollte. Ausschlaggebend für die nachfolgenden Ereignisse war ausschließlich die Tatsache, dass direkt oberhalb des beschriebenen Felsbrocken ein schöner Fisch stieg - und zwar schön regelmäßig. Ich wollte dem Kollegen wirklich nur 'mal schnell zeigen, wie man einen sauberen Wurf macht und einen solchen Fisch schön fachgerecht fängt... Angelschein? Nein, den hatten wir nicht - nur ein Wurf...?Wir pirschten uns also in Wurfposition...?der Wurf kam sauber und...?der Fisch nahm beim ersten mal... ?Kurz nach dem Anbiß sprang eine prächtige Forelle meterhoch aus dem Wasser und...?klatschte voll auf den Felsbrocken...?brach sich das Genick und war sofort mausetot..."
Christlich: Was will uns dieses Gleichnis sagen? Einst sahen zwei Freunde eine hungrige Forelle, die in der nahrungsarmen kalten Jahreszeit zu überleben versuchte. "Komm", sagte der eine im Scherz, "lass sie uns von ihrem Leiden erlösen". Er warf eine Fliege auf die Forelle, die in ihrem, durch Hunger getrübten, Bewußtsein in der Fliege ein willkommenes Mal sah und versuchte diese zu Fangen. Ihr Sprung missglückte und sie fiel auf einen Felsen. Der Sturz brach ihr das Genick. Betreten schauten sich die beiden Freunde an und wie einst aus dem brennenden Dornbusch sprach eine Stimme: schertze nicht mit dem Leben, denn auch dir ist es nur einmal gegeben. Und nebenbei, Jungs, gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist.
Juristisch: Auch ohne die Tatausführung hat der Schreiber sich strafbar gemacht. Mit einer "scharfen" Rute an einem Gewässerabschnitt ohne Erlaubnisschein unterwegs zu sein, stell an sich schon einen Straftatbestand dar (s. Beschlusssache Pipapo vom Sowieso). Der Einwand, dass es sich um eine Lehrabsicht handelte, kann nicht als strafmildernd geltend gemacht werden, da eine Unterweisung auch ohne Haken hätte durchgeführt werden können. Einzig die Selbstanzeige wird als strafmildern gewertet und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Murphisch: Das Besitzen eines Erlaubnisscheines steht im umgekehrten Verhältnis zum Fangerfolg.
Indianisch: Du wurdest der Weisheit des Fisches zu Teil. Er opferte sein Leben in der Gewissheit, dass du bald schon mit vollgelaufenen Wathosen tief in einem Gumpen liegst und seinen Nachkommen als Nahrung und Wohnung dienst.