Frage zum Fischerreirecht in Bayern
Moderator: Thomas Kalweit
Frage zum Fischerreirecht in Bayern
Hallo,
ich hätte eine Frage zur Rechtskunde im Staat Bayern. Ich(16 Jahre) habe im Jahr 2010 meinen Fischerreischein bestanden und wollte nun dieses Jahr mit einem Freund(15 Jahre) der sich für dieses Hobby interessiert einmal mitnehmen. Nun da in meiner Familie kein anderer den Fischerreischein besitzt stellte ich mir die Frage, ob ich Ihn rechtlich mitnehmen darf wenn er den Jugendfischerreischein, der vom 10-18 Lebensjahr gilt, besitzt?
Mit freundlichen Grüßen Angler95
ich hätte eine Frage zur Rechtskunde im Staat Bayern. Ich(16 Jahre) habe im Jahr 2010 meinen Fischerreischein bestanden und wollte nun dieses Jahr mit einem Freund(15 Jahre) der sich für dieses Hobby interessiert einmal mitnehmen. Nun da in meiner Familie kein anderer den Fischerreischein besitzt stellte ich mir die Frage, ob ich Ihn rechtlich mitnehmen darf wenn er den Jugendfischerreischein, der vom 10-18 Lebensjahr gilt, besitzt?
Mit freundlichen Grüßen Angler95
Re: Frage zum Fischerreirecht in Bayern
Muss die "Aufsichtsperson" nicht mindestens 18 Jahre alt sein?
Re: Frage zum Fischerreirecht in Bayern
Das vermute ich eben auch, und da ich im Rechtskunde Buch von meiner Prüfung nicht schlau geworden bin wollte ich online nachfragen.
Re: Frage zum Fischerreirecht in Bayern
Hier unter Jugendfischereischein steht es.
Re: Frage zum Fischerreirecht in Bayern
Ah ok vielen Dank
Re: Frage zum Fischerreirecht in Bayern
Bitteschön, das hatte mich jetzt selber interessiert.
Re: Frage zum Fischerreirecht in Bayern
wieder einmal der Beweis für den Schwachsinn den wir hier abziehen. In NRW muss mit 16 Jahren zwingend ein Fischereischein für Erwachsenen ausgestellt werden, was wiederum den Erwerb der Sportfischerprüfung voraussetzt. Der Bayer darf jedoch mit seinem Schein in NRW mit 17 in Begleitung fischen. Ist er in MeckPomm darf er sogar ohne Prüfing mit dem TouriSchein ans Wasser.
Wer das für schützens und nachahmenswert hält, der möge mir erklären wieso. In anderen Ländern wo sicherlich Angeln einen deutlich höheren Stellenwert genießt als bei uns ist es einfacher und klarer geregelt.
Lebenslange Fischereiabgabe fände ich gut.Dann könnte ich mir das bescheuerte Verlängern ersparen.
Wer das für schützens und nachahmenswert hält, der möge mir erklären wieso. In anderen Ländern wo sicherlich Angeln einen deutlich höheren Stellenwert genießt als bei uns ist es einfacher und klarer geregelt.
Lebenslange Fischereiabgabe fände ich gut.Dann könnte ich mir das bescheuerte Verlängern ersparen.
...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
Besser geht es ohne TSKH
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Re: Frage zum Fischerreirecht in Bayern
Bin ganz bei dir Smile, aber offenbar lieben wir Deutschen Verwaltungsmonster über alles und demnächst darfst auch nur noch mit bestandener Prüfung einen Einkaufswagen schieben...
Grüßle
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...
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