So, ich werde Ende dieses jahres, wenn alles gut läuft , meinen Angelschein in baden-Württemberg gemacht haben
Allerdings hab ich jetzt gehört, das nicht jeder Angelschein auch in jedem Bundesland akzeptiert wird. Wie würde das in meinem Fall aussehen. Zwar ist der Angelschein zwar Ländersache, trotzdem würd ich gerne auch mal außerhalb von BW und bayern angeln gehen 8also immer noch in Deutschland). Aber weiß ich da eben net, wo ich angeln dürfte, und wo net Kann mir irgendjemand helfen ?
Anerkennung des Angelscheins
Moderator: Thomas Kalweit
- Thomas Kalweit
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Re: Anerkennung des Angelscheins
Eigentlich wird der Fischereischein und das zugehörige Prüfungszeugnis in jedem Bundesland akzeptiert. Auch ein Rheinländer darf in Bayern angeln - und umgekehrt!
In manchen Vereinen oder bei manchen Erlaubnisscheinen muss man nur eine Verbandsmitgliedschaft vorweisen...
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Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Re: Anerkennung des Angelscheins
Ja klar, das Zeugnis wird akzeptiert, aber ich müsste dann noch aufs rathaus latschen, und mir einen angelschein ausstellen lassen.Thomas Kalweit hat geschrieben:zugehörige Prüfungszeugnis:
Ich hab halt z.B. gehört das der bayerische Angelschein in Hamburg nicht anerkannt wird, deshalb auch meine Frage ob das noch häufiger vorkommt
- Oblivion
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Re: Anerkennung des Angelscheins
So weit ich das weis (selber ausm Schwabenländle), darfst du mit dem Fischereischein in jeden unserer deutschen Bundesländer angeln.
Das Problem, dass der Fischereischein nicht in jedem Bundesland anerkannt wird, liegt nur vor wenn du in ein Anderes umziehst. Dann kann es vorkommen, dass du den Schein noch mal machen musst.
Hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Das Problem, dass der Fischereischein nicht in jedem Bundesland anerkannt wird, liegt nur vor wenn du in ein Anderes umziehst. Dann kann es vorkommen, dass du den Schein noch mal machen musst.
Dies habe ich gefunden zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und soweit ich weis ist es so auch in allen anderen.Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch im Lande Nordrhein-Westfalen, wenn der Inhaber in dem anderen Bundesland seinen ständigen Wohnsitz hat oder im Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeines hatte.
Hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Perti Heil
Oblivion
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Oblivion
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Re: Anerkennung des Angelscheins
Jep, sehr sogarHoffe, dass ich dir helfen konnte.
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