Anerkennung des Angelscheins

Jungangler fragen Ausbilder

Moderator: Thomas Kalweit

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joscha

Anerkennung des Angelscheins

Beitrag von joscha » 27 Apr 2007 22:15

So, ich werde Ende dieses jahres, wenn alles gut läuft , meinen Angelschein in baden-Württemberg gemacht haben :D

Allerdings hab ich jetzt gehört, das nicht jeder Angelschein auch in jedem Bundesland akzeptiert wird. Wie würde das in meinem Fall aussehen. Zwar ist der Angelschein zwar Ländersache, trotzdem würd ich gerne auch mal außerhalb von BW und bayern angeln gehen 8also immer noch in Deutschland). Aber weiß ich da eben net, wo ich angeln dürfte, und wo net :? Kann mir irgendjemand helfen ?

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Thomas Kalweit
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Re: Anerkennung des Angelscheins

Beitrag von Thomas Kalweit » 28 Apr 2007 19:58

Eigentlich wird der Fischereischein und das zugehörige Prüfungszeugnis in jedem Bundesland akzeptiert. Auch ein Rheinländer darf in Bayern angeln - und umgekehrt!

In manchen Vereinen oder bei manchen Erlaubnisscheinen muss man nur eine Verbandsmitgliedschaft vorweisen... :roll:
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joscha

Re: Anerkennung des Angelscheins

Beitrag von joscha » 30 Apr 2007 16:56

Thomas Kalweit hat geschrieben:zugehörige Prüfungszeugnis:
Ja klar, das Zeugnis wird akzeptiert, aber ich müsste dann noch aufs rathaus latschen, und mir einen angelschein ausstellen lassen.

Ich hab halt z.B. gehört das der bayerische Angelschein in Hamburg nicht anerkannt wird, deshalb auch meine Frage ob das noch häufiger vorkommt

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Oblivion
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Re: Anerkennung des Angelscheins

Beitrag von Oblivion » 30 Apr 2007 18:56

So weit ich das weis (selber ausm Schwabenländle), darfst du mit dem Fischereischein in jeden unserer deutschen Bundesländer angeln.

Das Problem, dass der Fischereischein nicht in jedem Bundesland anerkannt wird, liegt nur vor wenn du in ein Anderes umziehst. Dann kann es vorkommen, dass du den Schein noch mal machen musst.
Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch im Lande Nordrhein-Westfalen, wenn der Inhaber in dem anderen Bundesland seinen ständigen Wohnsitz hat oder im Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeines hatte.
Dies habe ich gefunden zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und soweit ich weis ist es so auch in allen anderen. :)

Hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Perti Heil

Oblivion

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joscha

Re: Anerkennung des Angelscheins

Beitrag von joscha » 30 Apr 2007 22:08

Hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Jep, sehr sogar :D

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