Bundesfischereischein

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andre
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Bundesfischereischein

Beitrag von andre » 27 Mär 2002 17:12

Ich habe da mal ´ne ganz blöde Frage:

Ich kann mir in unserem Ordnungsamt den Bundesfischereischen kaufen, aber wo genau kann ich damit an der Küste fischen ?
Gilt er an der gesamten Nord- und Ostseeküste,oder gibt es ausnahmen. Unsin welchen Binnengewaääsern ist er gültig ?
Gibt es im Internet eine Übersichtskarte ??

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Bundesfischereischein

Beitrag von GeFue1 » 27 Mär 2002 19:29

Es gibt keinen Bundesfischereischein.
Das letzte Gesetz über einen bundesweit geltenden Fischereischein, das Gesetz über den Fischereischein vom 19. April 1939 (RGBl. I S. 795), war nach dem 8. Mai 1945 weiter geltenes Recht und wurde erst mit dem Gesetz zur Aufhebung fischereischeinrechtlicher Vorschriften vom 30. Juli 1981 (BGBl. I S. 778)aufgehoben. Seither gilt, wie es das Grundgesetz bestimmt, dass die Binnenfischerei Ländersache ist.
Ansprechpartner ist die jeweilige Kommune (Stadt oder Gemeinde).

[ 28. März 2002: Beitrag editiert von: GeFue1 ]

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Bundesfischereischein

Beitrag von GeFue1 » 28 Mär 2002 09:38

Gestern hatte leider keine Zeit, Deine eigentlichen Fragen zu beantworten. Das will ich hiermit nachholen. Meines Wissens werden mittlerweile die Fischerprüfungen, die zur Erlangung eines Fischereischeines erforderlich sind, in allen Bundesländern anerkannt. Dein in Bremen nach Bestehen der Fischerprüfung ausgesteller Fischereischein dürfe also in allen Bundesländern als "Lizenz zum Fischen" genügen. Daneben ist an Binnengewässern (= alles außer Meer)ein Fischereierlaubnisschein erforderlich. Am Meer ist ein solcher Fischereierlaubnisschein nicht erforderlich. Mit Deinem Fischereischein kannst Du also ohne Weiteres in allen deutschen Meeren fischen. In Binnengewässern musst Du zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (der heisst im Sprachgebrauch "Angelkarte") erwerben. Eine Übersichtskarte dürfte sich angesichts des Gesagten erübrigen.
Grüße
Jürgen

[ 28. März 2002: Beitrag editiert von: GeFue1 ]

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Beitrag von mikesch » 28 Mär 2002 11:25

Ergänzung zu den Ausführungen von Jürgen.
Mecklenburg-Vorpommern verlangt auch an der Küste einen Erlaubnisschein (Küstenschein) zusätzlich zum Fischereischein.
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Gruß
Michael

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Beitrag von Lengalenga » 28 Mär 2002 18:57

@GEFUE1
Ich glaub da muß ich was berichtigen.
In Bremen gilt noch als einziges Bundesland ein Uraltgesetz von anno dazumal auf Fischereirecht.
In Bremen kann daher der Fischereischein zur Ausübung der Fischerei an öffentlichen Gewässern käuflich erworben werden ohne Ablegung einer Prüfung.
Vorraussetzung ist Wohnsitz Bremen.
Das ist dann der Jahresfischereischein und der läuft dann über 2 oder 4 Jahre.
So war es jedenfalls noch vor 2-3 Jahren.
Mit diesem Schein kann man dann z.B. die Weser- oder Hafenkarte erwerben und der gilt auch für die Nord- und Ostsee(Schleswig-Holstein).
Diese Angaben sind ohn Gewähr. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Petri
Pennator Lengalenga
www.norwegen-angelforum.de

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Bundesfischereischein

Beitrag von Bernd Eschenauer » 02 Apr 2002 16:32

Lengalenga hat recht.Diese besondere Regelung in Bremen geht auf die §§ 35, 9
des Bremischen Fischereigesetzes zurück.
§ 35 "...Eine Fischereiprüfung ist nicht erforderlich für Volljährige, die lediglich die Stockangelei nach § 9 ausüben wollen"

(Stock = Rute)

§ 9 " Bewohner der Freien Hansestadt Bremen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine Fischerprüfung nach.......sind berechtigt, für den eigenen Bedarf in der Weser.......mit höchstens 2 Stockangeln zu fischen.

Diese Regelung führt meines Erachtens jedoch dazu, daß der Bremer Fischereischein nicht in jedem Bundesland anerkannt bzw. verlängert wird weil die Prüfung fehlen kann.

Petri Heil und bleibt gesetzestreu
Bernd

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