Freispruch für Schwarzangler

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Thomas Kalweit
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Thomas Kalweit » 12 Jun 2008 20:14

Mir ist als Fischereiaufseher "unverpackt" beigebracht worden, im Gesetz steht aber "nicht fangfertig". Der Rest ist wohl Auslegunsgsache des Richters.

Eine Spinnrute mit einem Drilling dran ist ohne Köder nicht fangfertig, trotzdem kann ich damit super laichende Fische reißen.

Wurfübungen mit der Fliegenrute sind für mich Schwarzangeln. Sonst hat man als Aufseher ja überhaupt keine Chance mehr, die Fliege hat man in einem Rückwurf abgepatscht. Dann braucht man sich nie mehr eine Tageskarte zu kaufen... :wink:
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Hartmut
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Hartmut » 12 Jun 2008 22:12

Wurfübungen mit der Fliegenrute sind für mich Schwarzangeln. Sonst hat man als Aufseher ja überhaupt keine Chance mehr, die Fliege hat man in einem Rückwurf abgepatscht. Dann braucht man sich nie mehr eine Tageskarte zu kaufen...
..habe den Eindruck wir sind keine Fischer mehr sondern nur noch potentielle Täter.....

Wer bescheissen möchte bescheisst und stellt sich nicht in aller Öffentlichkeit an ein Gewässer.

Meine Freunde in der Schweiz waren erstaunt, als ich unsicher war, da wir an der Aare ohne gültige Karten Wurfübungen durchführten.
Es kann doch jeder sehen, dass wir nur Wurfübungen durchführen und keine Fische fangen...

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Jondalar » 12 Jun 2008 23:24

Tja das mit den Wurfübungen ist eben auch nicht mehr so einfach. Mittendrinn kommst Du vor Gericht weil Du auf einer angrenzenden Wiese geworfen hast???

Ich finde es einfach schwachsinnig das bei uns alles geregelt und reglementiert ist und dann doch durch eine geschickte Argumentation wieder alles aus den Angeln gehoben wird. Schwarzangler gibts überall und wer erwischt wird gehört bestraft.
Grüsse von der Donau

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Iceman1 » 14 Jun 2008 21:11

Recht hast Jondalar
Wer schwarz angelt soll bestraft werden :twisted:
Aber wie immer bei den Gesetzten ist nickst klar Reglementiert :?

Gruss Walter 8)
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von petrijuenger » 15 Jun 2008 23:58

Fangfertig heißt fangfertig. Und fangfertig ist nur ein komplettes Gerät. Also in diesem Fall fangfertiger Köder, d.h. auch mit freien Haken. Zu prüfen wäre intelligenterweise, ob der "Übungswerfer" als Nichtvereinsmitglied (hätte er als fischereiberechtigtes Vereinmitglied nicht schon Fischereiprüfung haben müssen!?) berechtigt war den See zu befahren ? Wenn nicht, dann eben Boot weg und nich das Angelgerät ! Ggf. prüfen ob Verstoß gegen Betretungsrechte, Landschaftsschutzrechte usw. besteht ! Wenn ich nicht fischereiberechtigt bin u.U. auch keine Lizenz habe, habe ich dann ein Uferbetretungsrecht oder Befahrungsrecht ? Nein ! Ist zumindest Ordnunsgwidrigkeit oder Verstoß gegen private Eigentumsrechte (Nutzung / Befahrung privater Liegenschaften ohne Erlaubnis).
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Grüße und petriheil vom Petrijuenger !

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Ulli3D » 16 Jun 2008 08:20

Na ja, den See kann jeder befahren, da braucht man keine Vereinsmitgliedschaft. Die BVO ist auch nur Pächter des Fischereirechtes.

Wenn es eine Straftat gewesen wäre, dann würde das Boot mit zu den Angelgeräten gehören aber so...
Petri Heil aus Sankt Augustin

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von petrijuenger » 16 Jun 2008 11:43

Es gibt Gewässer, auch beim BVO, die nur Fischereiberechtigte mit einem Boot befahren dürfen, z.B. aus Naturschutzgründen, zur Begrenzung der dort fahrenden Boote. Es gibt woanders auch die Regelung, daß nur (beim Fischereiamt oder sonstwo) angemeldete Boote (mit Reg.-Nr.) fahren dürfen. Um ein Boot in ein Gewässer einzusetzten, muß man u.U. Betretungsrecht für Ufer oder Privatgrundstücke besitzen. Es ist nicht so, hier ist mein Boot, das klatsch ich in ein Gewässer wann und wie und wo ich will - basta !
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Ulli3D » 16 Jun 2008 13:22

Sorry, aber das ist auf dem Timmeler Meer passiert, siehe http://www.fischundfang.de/456,1941/.

Wenn Du Dich da auskennst, dann hast Du ja auch eine ungefähre Vorstellung von den Booten auf dem See.
Petri Heil aus Sankt Augustin

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Eisangler

Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Eisangler » 16 Jun 2008 18:31

Es gibt Gewässer, auch beim BVO, die nur Fischereiberechtigte mit einem Boot befahren dürfen
... wenn´s auf dem Timmeler Meer war, ist das natürlich hinfällig.
Bestätigen kann ich aber das Zitat: Beispielsweise ist auf der Gewässerkarte des BVO das Loppersumer Meer eingezeichnet (zwischen großem und kleinem Meer).
Das ist laut Karte auch nur durch BVO-Mitglieder zu befischen.
Bei den riesigen Wassermassen und ohne Gewässerkarte, ist es kaum möglich, diese Einschränkungen zu beachten...

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Reverend_Coyote » 17 Jun 2008 08:59

Guten Morgen Freunde,

gleich mal eine Anfängerfrage zum Thema "fangfertig".

Muß ich (in Baden-Württemberg oder generell) an einem Gewässer eine Erlaubniskarte kaufen, auch wenn ich keinen Haken sondern nur Wurfblei an der Leine habe, um das Werfen mit der Baitcasterrolle zu üben? Eine Fischereilizenz besitze ich.


Gruß Coyote
Captain Iglo: Viereckig, paniert und grätenfrei...... ;-)

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Thomas Kalweit » 17 Jun 2008 12:03

Ich würde sagen ja, werfen kann man auch auf dem Sportplatz üben.

Hier der Paragraf:
§ 45
Mitführen von Fanggeräten und sonstiger Fangmittel

Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fanggeräte und sonstige
Fangmittel fangfertig mitführen. Das Mitführen unerlaubter Fanggeräte und sonstiger Fangmittel an oder auf
Gewässern ist untersagt.
§ 46
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Perfusor » 17 Jun 2008 20:15

Joa..............

des versteh ich sowieso ned, dass man zu Wurfübungen an/auf ein Gewässer "muss".
Mal vielleicht von der Fliege abgesehen , zwecks Schnur verlegen, furchen etc. aber ich denke auch da wird ein Angler unter realbedingungen trainieren/üben, vielleicht beisst beim üben mit der Fliege schonmal was ;o))

Die Ausrede mit Wurfübungen auf nem Gewässer wär bei mir auch durch, auch wenn er am schnurende was weiss ich nicht hat.

Versuch mal mit ner Büchse in Wald zu sitzen und auf nen Baum Schiessübungen zu machen *fg*

So long da Harry
Wenn dir die Sch**** bis zum Hals steht, lass den Kopf ned hängen

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Optimist » 17 Jun 2008 21:58

gleich mal eine Anfängerfrage zum Thema "fangfertig".
Das ist keine Anfängerfrage sondern eine grundsätzliche Frage;
was versteht man unter fangfertig ?

Angelschnur mit einem Haken "ohne Köder" auf dem Haken, ist kein fangfertiges Angelgerät :roll: doch an der NOK werden Matjes gefangen nur mit Goldhaken ohne irgeng ein Zusatzköder :roll: ; somit ein fangfertiges Gerät.

Die Frage stellt sich gar nicht, was fangfertiges Gerät Is,t sondern ob du einen gewiften Rechtsanwalt hast, den Du in Anspruch nehmen und auch bezahlen kannst :lol:
Das Mitführen unerlaubter Fanggeräte und sonstiger Fangmittel an oder auf
Gewässern ist untersagt.
Alleine die Tatsache, dass ein Kescher als Fanggerät betrachtet werden kann, ist korios und doch berechtigt.

Auf die Auslegung kommt es an. :(

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Hartmut » 18 Jun 2008 07:24

Versuch mal mit ner Büchse in Wald zu sitzen und auf nen Baum Schiessübungen zu machen *fg*
Dafür gibt es schöne Übungsanlagen. Auch die Jäger üben, um ihre Passion waidgerecht auszuüben.

Täusche ich mich, oder lese ich hier tatsächlich heraus, wie die Jungs zum Fischen gekommen sind. Wie begründet sich sonst dieses große Misstrauen gegenüber Gewässernutzern?

@Coyote, am Besten die Eigentümmer oder Fischereiberechtigten fragen, dann kann man sicher an einem fremden Gewässer üben. Vielleicht bekommst Du auch gute Tipps für eine geeignete Stelle zum Üben, an der sich keine Fische und Fischer begegnen.

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Thomas Kalweit » 18 Jun 2008 08:06

Ich bin so seit 15 Jahren amtlich bestellter Fischereiaufseher - und da habe ich so ziemlich alles erlebt... :roll: Darunter einige Schwarzangler, die "nur" Wurfübungen machen oder den See ausloten wollten. Wurfübungen kann ich an meinem Vereins- oder Jahreskartengewässer machen!
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