Neue Landplage
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
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Re: Neue Landplage
Eigentlich kommen zuerst die Angler, denn sie zahlen viel Geld für Ihre Nutzung und haben eine amtliche Erlaubnis. Schnorchler und Kanuten nutzen das Gewässer kostenlos. Zusätzlich haben Angler auch eine gesetzliche Hegepflicht, d.h. sie "müssen" den Fischbestand hegen und pflegen.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Re: Neue Landplage
Hät der Spiegel nicht berichtet: keiner häts gelesen...................
Abwarten wie sich sowas entwickelt, meißt sind solche "Events" nach kurzer Zeit durch "Neue" abgelößt.
Und welchem "Trendsportler" interessieren schon die Hechte der Traun?
gruß degl

Abwarten wie sich sowas entwickelt, meißt sind solche "Events" nach kurzer Zeit durch "Neue" abgelößt.
Und welchem "Trendsportler" interessieren schon die Hechte der Traun?
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möge der Fisch mit euch sein
- Ulli3D
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Re: Neue Landplage
Wenn dem so wäre, dass der, der bezahlt auch mehr Rechte hat, wie würden sich da viele Jäger freuen. Da wird jährlich Jagdpacht in teilweise schwindelerregender Höhe gezahlt, auf diese Pacht kommt dann noch eine Jagdsteuer aber von ungestörter Jagd kann wirklich nirgendwo gesprochen werden.Thomas Kalweit hat geschrieben:Eigentlich kommen zuerst die Angler, denn sie zahlen viel Geld für Ihre Nutzung und haben eine amtliche Erlaubnis. Schnorchler und Kanuten nutzen das Gewässer kostenlos. Zusätzlich haben Angler auch eine gesetzliche Hegepflicht, d.h. sie "müssen" den Fischbestand hegen und pflegen.
Wer mal in einem stadtnahen Revier gejagd hat, der kennt alle Arten von "Naturnutzern", seien es die Jogger, Mountainbiker, MotoCross-Fahrer, Pilzsucher (teilweise in 100 m breiten Ketten), Hundegassiführer, Querfeldeinreiter usw. Da wird auch auf Naturschutzgebiete, Wildruhezonen und Betretungsverbote keine Rücksicht genommen.
Da ist die "Beeinträchtigung" durch Schwimmer, Schnorchler und Bötchenfahrer beim Angeln ziemlich gering.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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Re: Neue Landplage
Man sollte doch erst mal abwarten wie sich die Sache entwickelt. So ganz kostenlos wir es für die Schnorchler auch nicht sein wenn die Hoteleigene Gewässerstrecken nutzen wollen. Die lassen sich das sicher so bezahlen wie die Fliegenfischerei. Was ich persönlich schon eine Frechheit finde. Ohne drei Übernachtungen und Guide geht ja schon fast gar nichts mehr. Wer weis vielleicht ist dieser Service nicht von einem ansässigem Hotel initiert worden.
@Spanier
Die Euphorie wird dann ganz schnell weg sein und wir sind wieder die bösen Jungs.
@Spanier
Dann wart mal ab wenn der große Hecht von einem Angler gefangen wird.Es sind immerhin keine Angelgegner die sich hier mit einer im Grunde doch harmlosen Freizeitbeschaeftigung vergnuegen. Nein im Gegenteil, ich koennte mir vorstellen, dass der groesste Teil der Teilnehmer an diesen Touren sogar grosse Natur- und Fischfans sind.
Die Euphorie wird dann ganz schnell weg sein und wir sind wieder die bösen Jungs.
Grüsse von der Donau
- Plötzenburger
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Re: Neue Landplage
Ich finde auch das die Angler ein Vorrecht auf die Plätze haben. In der Prüfung lernt man ja das eigentlich nur diejenigen mit Gewässerkarte und Angelschein das Ufer betreten dürfen (uferbetretungsrecht).
- Ulli3D
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Re: Neue Landplage
Das bezieht sich aber nur auf Ufer, die an Privatgrundstücken, die nicht befriedet sind, angrenzen. Wenn ich mir hier bei uns die Gewässer anschaue, dann ist das nur selten der Fall. Viele Gewässerstrecken sind über öffentliche Wege erreichbar. Wenn ich also irgendwo ins Wasser steige und 10 km weiter aus dem Wasser steige, was schert mich da ein Uferbetretungsrecht.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
Ulli
Re: Neue Landplage
Wenn derjenige das sagen hätte, der das meiste am Gewässer bezahlt, dann dürfte ja der Mietjachtkapitän kreuz und quer durch meine Angeln fahren. Nee, nee, so ist das nicht ganz.
Das Recht der Angler bezieht sich nur auf das Ausüben der Fischerei am Gewässer. Ein "Benutzungsrecht" (Schwimmen, Bootfahren, Tiere tränken, Einleiten von Oberflächenwasser,...) hat jederman, soweit dies nicht durch eine besondere Gewässerordnung geregelt ist. Dies nennt sich dann "Regelung über den Allgemeingebrauch von oberirdischen Gewässern" und ist, soweit ich jetzt auswendig weiß, ein Landesgesetz.
Das Recht der Angler bezieht sich nur auf das Ausüben der Fischerei am Gewässer. Ein "Benutzungsrecht" (Schwimmen, Bootfahren, Tiere tränken, Einleiten von Oberflächenwasser,...) hat jederman, soweit dies nicht durch eine besondere Gewässerordnung geregelt ist. Dies nennt sich dann "Regelung über den Allgemeingebrauch von oberirdischen Gewässern" und ist, soweit ich jetzt auswendig weiß, ein Landesgesetz.
Re: Neue Landplage
"Das Recht" sich an oder auf einem Gewässer aufzuhalten sollte eigentlich jeder haben (ausgenommen Privatgewässer natürlich). Wichtig ist meiner Meinung nach nur die gegenseitige Rücksichtnahme und das ist vielen Nutzern leider unwichtig.
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