Vorbestraft: ja/nein ?
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
Vorbestraft: ja/nein ?
Hallo Sportsfreunde, ich habe mir schon sehr oft die Frage gestellt, wann und ob man sich ohne Gewissensbisse als Sportangler bezeichnen kann/darf.
Wenn ich angeln gehe, möchte ich auch einen Fisch (Forelle oder Rotauge) fangen zum VERZEHR. Gelte ich als Kochtopfangler, der "die Natur nicht schonend behandelt"?
Doch was fange ich: schöne Barben oder Döbel, die mag ich an dem Tag nicht, aus welchen Gründen auch immer. Setze ich die Fische zurück, mache ich mich strafbar!
Thema Kochtopfangler und c&r ist schon so oft diskutiert, ich möchte das Thema hiermit nicht noch einmal entflammen. Das Thema c& r dürfte eigentlich auch bis zu den Obersten in den Verbänden bekannt sein. Eigentlich wäre es an der Zeit, dass sich diesbezüglich auch gesetzlich etwas ändert und die Angler zu mündigen Bürgern erklärt werden, um selbst zu entscheiden, wann und ob sie einen Fisch verwerten oder zurücksetzen.
Diesbezüglich wird überhaupt nicht diskutiert. Wie können wir Angler Einfluss darauf nehmen, dass die Gesetze geändert werden, dass wir Angler ruhigen Gewissens ans Wasser gehen können ohne Angst zu haben, später als vorbestraft zu gelten, indem wir zu der Arterhaltung beigetragen haben !
Es muss doch die Möglichkeit gegeben werden, von uns Anglern auf die Verbände Einfluss auszuüben, dass solche überflüssige Gesetze geändert werden, oder nehmen die Herrschaften und Doktoren in den Verbänden von uns Anglern und Beiträgen z.B. F&F und anderen Zeitschriften keine Notiz mehr, was Angeln angeht.
Traurig aber wahr: Fisch zurückgesetzt - im Führungszeugnis für immer als vorbetraft gelten. Das kann jeden von uns treffen!
Ob das auch die Herrschaften in den Verbänden treffen könnte?
Provokativ - aber die Frage dürfte berechtigt sein.
Wenn ich angeln gehe, möchte ich auch einen Fisch (Forelle oder Rotauge) fangen zum VERZEHR. Gelte ich als Kochtopfangler, der "die Natur nicht schonend behandelt"?
Doch was fange ich: schöne Barben oder Döbel, die mag ich an dem Tag nicht, aus welchen Gründen auch immer. Setze ich die Fische zurück, mache ich mich strafbar!
Thema Kochtopfangler und c&r ist schon so oft diskutiert, ich möchte das Thema hiermit nicht noch einmal entflammen. Das Thema c& r dürfte eigentlich auch bis zu den Obersten in den Verbänden bekannt sein. Eigentlich wäre es an der Zeit, dass sich diesbezüglich auch gesetzlich etwas ändert und die Angler zu mündigen Bürgern erklärt werden, um selbst zu entscheiden, wann und ob sie einen Fisch verwerten oder zurücksetzen.
Diesbezüglich wird überhaupt nicht diskutiert. Wie können wir Angler Einfluss darauf nehmen, dass die Gesetze geändert werden, dass wir Angler ruhigen Gewissens ans Wasser gehen können ohne Angst zu haben, später als vorbestraft zu gelten, indem wir zu der Arterhaltung beigetragen haben !
Es muss doch die Möglichkeit gegeben werden, von uns Anglern auf die Verbände Einfluss auszuüben, dass solche überflüssige Gesetze geändert werden, oder nehmen die Herrschaften und Doktoren in den Verbänden von uns Anglern und Beiträgen z.B. F&F und anderen Zeitschriften keine Notiz mehr, was Angeln angeht.
Traurig aber wahr: Fisch zurückgesetzt - im Führungszeugnis für immer als vorbetraft gelten. Das kann jeden von uns treffen!
Ob das auch die Herrschaften in den Verbänden treffen könnte?
Provokativ - aber die Frage dürfte berechtigt sein.
Vorbestraft: ja/nein ?
Hallo Optimist,
wo hast du denn diese Weisheit ausgegraben? [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Bisher gab es meines Wissens nur ein Urteil (Karpfenangler mit Foto)und nur ein Richter hat daraufhin in seinem Urteilsspruch mal eine Geldstrafe verhängt.
Der Karpfenangler ist deswegen doch nicht vorbestraft.
Sonst ist es doch nie zu einer Gerichtsverhandlung wegen C&R eines Anglers gekommen.
Es wird noch nur von uns Anglern so hoch aufgehangen, was im Zweifelfall geschehen könnte und sich dann ein Horrorszenario mit im schlimmsten Fall Gefängnisstrafe ausgedacht. [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Wenn mich wirklich mal so ein Depp wegen C&R anzeigen würde, dann gibt es immer noch die Möglichkeit es ihm dann irgendwie heimzuzahlen. [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
wo hast du denn diese Weisheit ausgegraben? [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Bisher gab es meines Wissens nur ein Urteil (Karpfenangler mit Foto)und nur ein Richter hat daraufhin in seinem Urteilsspruch mal eine Geldstrafe verhängt.
Der Karpfenangler ist deswegen doch nicht vorbestraft.
Sonst ist es doch nie zu einer Gerichtsverhandlung wegen C&R eines Anglers gekommen.
Es wird noch nur von uns Anglern so hoch aufgehangen, was im Zweifelfall geschehen könnte und sich dann ein Horrorszenario mit im schlimmsten Fall Gefängnisstrafe ausgedacht. [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Wenn mich wirklich mal so ein Depp wegen C&R anzeigen würde, dann gibt es immer noch die Möglichkeit es ihm dann irgendwie heimzuzahlen. [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
mfG. Harry1
- Karsten
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Vorbestraft: ja/nein ?
Hallo!
Ich handele beim angeln immer nach eigenem Ermessen. Wenn ich der Meinung bin, ich möchte den Fisch nicht mitnehmen, weil er zu klein ist, dann setze ich ihn zurück, auch wenn er das maß hat. Und niemand auf der Welt, könnte mich daran hindern. Wobei, hier bei uns würde mir eher ein Vogel gezeigt. [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] Natürlich wird der Fisch dann unmittelbar nach dem Abhaken zurückgesetzt und nicht erst groß eine Fotosession gemacht.
Gruß Karsten
Ich handele beim angeln immer nach eigenem Ermessen. Wenn ich der Meinung bin, ich möchte den Fisch nicht mitnehmen, weil er zu klein ist, dann setze ich ihn zurück, auch wenn er das maß hat. Und niemand auf der Welt, könnte mich daran hindern. Wobei, hier bei uns würde mir eher ein Vogel gezeigt. [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] Natürlich wird der Fisch dann unmittelbar nach dem Abhaken zurückgesetzt und nicht erst groß eine Fotosession gemacht.
Gruß Karsten
[url=http://www.mueritzanglers.de]www.mueritzanglers.de[/url]
Christus ist ein Weg.
Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
Der Schlüssel zur Wahrheit ist der freie Geist.
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Vorbestraft: ja/nein ?
Wenn wir denselben Karpfenangler meinen, so hat er Probleme in seinem Beruf bekommen, weil er dafür ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis braucht, aber einen Eintrag wegen Tierquälerei darin stehen hat.
"In einer Million Jahren, ja schon in tausend wird der Mensch wieder Kohlenstoff sein", [...] "Weil er dumm ist. Und auch Gentechnik wird ihm nicht helfen."
-Steve Jones-
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- Thomas Kalweit
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Vorbestraft: ja/nein ?
Der wurde aber nicht bestraft, weil er den Karpfen zurückgesetzt hat. Das Urteil erging, weil er den Fisch lebendig fotografiert hat.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Vorbestraft: ja/nein ?
@Thomas:
Da du ja quasi "an der Quelle" sitzt:
Wie denken denn die Verbände, Behörden etc. darüber?
Ich glaube was der Thread-Ersteller sagen will ist, dass es wirklich langsam mal Zeit für eine Groß-Offensive wird. Und mit Groß-Offensive sind ALLE Beteiligten gemeint: Vereine, Angler, die großen Fachzeitschriften usw.
GEMEINSAM PRO ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT !
Da du ja quasi "an der Quelle" sitzt:
Wie denken denn die Verbände, Behörden etc. darüber?
Ich glaube was der Thread-Ersteller sagen will ist, dass es wirklich langsam mal Zeit für eine Groß-Offensive wird. Und mit Groß-Offensive sind ALLE Beteiligten gemeint: Vereine, Angler, die großen Fachzeitschriften usw.
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- Thomas Kalweit
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Vorbestraft: ja/nein ?
In der Gemeinsamkeit liegt gerade eben das Problem. Die Verbände müssen Kochtopfangler und Zurücksetzer vertreten. Deshalb halten sie sich zurück oder treten wie der VDSF für die strikte Entnahme ein. Bei den Angelzeitschriften liegt die Lage ähnlich: Leser von 9 bis 99 wollen sich in den Heften wiederfinden. Eine ziemliche Gratwanderung. In der FISCH & FANG spielt die nachhaltige Nutzung der Gewässer aber immer eine wichtige Rolle.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Vorbestraft: ja/nein ?
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Optimist:
<STRONG>
Traurig aber wahr: Fisch zurückgesetzt - im Führungszeugnis für immer als vorbetraft gelten. Das kann jeden von uns treffen!
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Diese Verallgemeinerung ist Unsinn und nur weil man diesen Unsinn immer und immer wieder widerholt, wird er nicht wahrer. Traurig aber wahr.
Auch fuer dich nochmal ein Zitat aus der Gewaesserordnung des LAVB:
4.5. Behandlung und Verwendung des Fanges
4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Diese Gewaesserordnung gilt immerhin fuer 96.400 Mitglieder in 1.600 Vereinen und auf 12.500ha Wasserflaeche.
Warum Verbaende anderer Bundeslaender nicht faehig, oder Willens sind, eine solche Aenderung der Gewaesserordnung vorzunehmen? Keine Ahnung.
<STRONG>
Traurig aber wahr: Fisch zurückgesetzt - im Führungszeugnis für immer als vorbetraft gelten. Das kann jeden von uns treffen!
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Diese Verallgemeinerung ist Unsinn und nur weil man diesen Unsinn immer und immer wieder widerholt, wird er nicht wahrer. Traurig aber wahr.
Auch fuer dich nochmal ein Zitat aus der Gewaesserordnung des LAVB:
4.5. Behandlung und Verwendung des Fanges
4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Diese Gewaesserordnung gilt immerhin fuer 96.400 Mitglieder in 1.600 Vereinen und auf 12.500ha Wasserflaeche.
Warum Verbaende anderer Bundeslaender nicht faehig, oder Willens sind, eine solche Aenderung der Gewaesserordnung vorzunehmen? Keine Ahnung.
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]
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Vorbestraft: ja/nein ?
@ bundyman, das Schreiben solcher Vorschriften ist einfach, sind aber nicht immer praxisnah.
Stell dir vor du nimmst dir den Samstag Zeit um einen schönen Angeltag an deinem Gewässer zu verbringen.
Du kaufst Köder, Tageskarte, Verpflegung und so weiter ein, fährst hundert Kilometer zu deinem Gewässer und freust dich auf einen schönen Angeltag.
Du wirfst zum ersten Mal deinen Köder aus und ein 3 Pfund Karpfen hängt nach 5 Minuten am Haken.
Das war es dann mit deinem schönen Angeltag, du darfst einpacken und die 100 Kilometer zurück nach Hause fahren. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Ansonsten droht dir eine Anzeige weil du Masse machst. [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Stell dir vor du nimmst dir den Samstag Zeit um einen schönen Angeltag an deinem Gewässer zu verbringen.
Du kaufst Köder, Tageskarte, Verpflegung und so weiter ein, fährst hundert Kilometer zu deinem Gewässer und freust dich auf einen schönen Angeltag.
Du wirfst zum ersten Mal deinen Köder aus und ein 3 Pfund Karpfen hängt nach 5 Minuten am Haken.
Das war es dann mit deinem schönen Angeltag, du darfst einpacken und die 100 Kilometer zurück nach Hause fahren. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Ansonsten droht dir eine Anzeige weil du Masse machst. [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
mfG. Harry1
- Karsten
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Vorbestraft: ja/nein ?
@ Harry - da hast du den aufgeführten Artikel von Bundyman nicht richtig gelesen.
Wenn du den Karpfen sofort, ohne zu wiegen zurücksetzt, angelst du eben weiter. Oder du hälterst ihn entsprechend.Du solltest ihn nur nicht wiegen. Bei einem 3-pfünder wohl auch nicht nötig. Messen must du ihn ja um das Mindestmaß festzustellen.
Nach meiner Meinung, ist dies eine der besten Gewässerordnungen, weil sie das Zurücksetzen UND/ODER die Entnahme der Entscheidung des Anglers überläßt.
Gruß Karsten
Wenn du den Karpfen sofort, ohne zu wiegen zurücksetzt, angelst du eben weiter. Oder du hälterst ihn entsprechend.Du solltest ihn nur nicht wiegen. Bei einem 3-pfünder wohl auch nicht nötig. Messen must du ihn ja um das Mindestmaß festzustellen.
Nach meiner Meinung, ist dies eine der besten Gewässerordnungen, weil sie das Zurücksetzen UND/ODER die Entnahme der Entscheidung des Anglers überläßt.
Gruß Karsten
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Christus ist ein Weg.
Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
Der Schlüssel zur Wahrheit ist der freie Geist.
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Vorbestraft: ja/nein ?
@Karsten 1+1=2
Wenn du den Karpfen zurücksetzt und weiterangelst machst du auf Masse!!!
Wenn du den Karpfen abknüppelst hast du deinen Fisch gefangen und mußt einpacken, weil nach Gewässerordnung oft das abschlachten von nur einem Karpfen erlaubt ist. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Ich sag ja, die Schreiberei ist einfach und ungemein dehnbar in der Auslegung.
Du kannst natürlich auch sagen der Karpfen war zu glitschig und ist deswegen leider zurück ins Wasser gefallen. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Wenn du den Karpfen zurücksetzt und weiterangelst machst du auf Masse!!!
Wenn du den Karpfen abknüppelst hast du deinen Fisch gefangen und mußt einpacken, weil nach Gewässerordnung oft das abschlachten von nur einem Karpfen erlaubt ist. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Ich sag ja, die Schreiberei ist einfach und ungemein dehnbar in der Auslegung.
Du kannst natürlich auch sagen der Karpfen war zu glitschig und ist deswegen leider zurück ins Wasser gefallen. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
mfG. Harry1
Vorbestraft: ja/nein ?
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Harry1:
<STRONG>
Wenn du den Karpfen zurücksetzt und weiterangelst machst du auf Masse!!!
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Da ick nicht gezielt auf Kapitale angle mit dem ausschliesslichen Ziel Maße und Masse der Fische zu dokumentieren, kann ick soviele $Fische fangen und zuruecksetzen, wie mir beliebt.
Fotos sollte ick dann allerdings nicht davon machen, das koennte man mir anlasten.
Denn genauso stehts ja auch in der Gewaesserordnung, aus der ick nochmalig zitieren darf:
Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Da ist durch die Eindeutigkeit, eigentlich nichts Auslegungsfaehig... [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
<STRONG>
Wenn du den Karpfen zurücksetzt und weiterangelst machst du auf Masse!!!
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Da ick nicht gezielt auf Kapitale angle mit dem ausschliesslichen Ziel Maße und Masse der Fische zu dokumentieren, kann ick soviele $Fische fangen und zuruecksetzen, wie mir beliebt.
Fotos sollte ick dann allerdings nicht davon machen, das koennte man mir anlasten.
Denn genauso stehts ja auch in der Gewaesserordnung, aus der ick nochmalig zitieren darf:
Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Da ist durch die Eindeutigkeit, eigentlich nichts Auslegungsfaehig... [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]
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Vorbestraft: ja/nein ?
Ist ja spannend bundyman, bei dem einen Angler sagst du, ist in Ordnung er angelt ja nicht gezielt auf Karpfen und darf zurücksetzen.
Bei dem Anderen wiederum entscheidest du, er angelt gezielt auf Karpfen und macht Masse.(Anzeige) [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]
Ne ne wie dehnbar das doch wieder ist, dann angelt da jemand den ich nicht ausstehen kann, der Typ angelt dann sowieso auf Masse........ [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Bei dem Anderen wiederum entscheidest du, er angelt gezielt auf Karpfen und macht Masse.(Anzeige) [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]
Ne ne wie dehnbar das doch wieder ist, dann angelt da jemand den ich nicht ausstehen kann, der Typ angelt dann sowieso auf Masse........ [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
mfG. Harry1
Vorbestraft: ja/nein ?
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Harry1:
<STRONG>Ist ja spannend bundyman, bei dem einen Angler sagst du, ist in Ordnung er angelt ja nicht gezielt auf Karpfen und darf zurücksetzen.
Bei dem Anderen wiederum entscheidest du, er angelt gezielt auf Karpfen und macht Masse.(Anzeige) [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Sachma Harry, du hast es nicht so mit dem lesen, oder?
Ick hab dir (ok nicht nur dir) jetzt zweimal einen absolut klaren und eindeutigen Auszug aus einer Gewaesserordnung vorgelegt. Nun sag mal ganz ehrlich, wo da steht, dass man nicht Masse machen darf?
Du darfst nicht mit dem ausschliesslichen Ziel angeln, Maße und Masse der Fische zu dokumentieren.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Harry1:
[QB
Ne ne wie dehnbar das doch wieder ist, dann angelt da jemand den ich nicht ausstehen kann, der Typ angelt dann sowieso auf Masse........ [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img][/QB]<HR></BLOCKQUOTE>
Wenn du zitierten Auszug aus der Gewaesserordnung nicht verstehst (kann ja passieren) , so bitte doch einfach jemanden, dir die Sachlage in einfachen, fuer dich verstaendlichen Worten zu erklaeren.
Was auch immer du dir da gerade zusammenreimst, ist schlicht falsch.
Also nochmal ganz einfach.
Ich angle auf $irgendeineFischart, ich will grosse fangen, fange einen ganz grossen, dann hab ick zwei Moeglichkeiten.
a) ick lande den Fisch, hake ihn vorsichtig ab und setz ihn wieder zurueck. Fall erledigt, ick kann janz in Ruhe weiterangeln.
b) ick lande den Fisch, schlag ihn ab, messe ihn, wiege ihn, meinetwegen fotografiere ick ihn, lagere ihn. Dann angle ick janz normal weiter, muss aber auf die Fangbegrenzung achten.
Fang ick jetzt einen weiteren grossen, kommen wir wieder zu a) oder b).
Ist mein Fanglimit erreicht, bleibt nur Moeglichkeit a).
Trotz meines erreichten Fanglimits kann ick ganz normal weiterangeln soviel ick will und auch fangen soviel ick will, aber nur so ick nicht mit dem ausschliesslichen Ziel weiterangle Maße und Masse der Fische zu dokumentieren. Ick darf die weiteren Fische, die ick fange, also Regelkonform zurueksetzen, aber nicht messen, wiegen und fotografieren und dann zuruecksetzen.
Ist das wirklich schwer zu verstehen? [img]images/smiles/icon_rolleyes.gif[/img]
Daran ist nun aber auch garnichts dehnbar...
<STRONG>Ist ja spannend bundyman, bei dem einen Angler sagst du, ist in Ordnung er angelt ja nicht gezielt auf Karpfen und darf zurücksetzen.
Bei dem Anderen wiederum entscheidest du, er angelt gezielt auf Karpfen und macht Masse.(Anzeige) [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Sachma Harry, du hast es nicht so mit dem lesen, oder?
Ick hab dir (ok nicht nur dir) jetzt zweimal einen absolut klaren und eindeutigen Auszug aus einer Gewaesserordnung vorgelegt. Nun sag mal ganz ehrlich, wo da steht, dass man nicht Masse machen darf?
Du darfst nicht mit dem ausschliesslichen Ziel angeln, Maße und Masse der Fische zu dokumentieren.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Harry1:
[QB
Ne ne wie dehnbar das doch wieder ist, dann angelt da jemand den ich nicht ausstehen kann, der Typ angelt dann sowieso auf Masse........ [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img][/QB]<HR></BLOCKQUOTE>
Wenn du zitierten Auszug aus der Gewaesserordnung nicht verstehst (kann ja passieren) , so bitte doch einfach jemanden, dir die Sachlage in einfachen, fuer dich verstaendlichen Worten zu erklaeren.
Was auch immer du dir da gerade zusammenreimst, ist schlicht falsch.
Also nochmal ganz einfach.
Ich angle auf $irgendeineFischart, ich will grosse fangen, fange einen ganz grossen, dann hab ick zwei Moeglichkeiten.
a) ick lande den Fisch, hake ihn vorsichtig ab und setz ihn wieder zurueck. Fall erledigt, ick kann janz in Ruhe weiterangeln.
b) ick lande den Fisch, schlag ihn ab, messe ihn, wiege ihn, meinetwegen fotografiere ick ihn, lagere ihn. Dann angle ick janz normal weiter, muss aber auf die Fangbegrenzung achten.
Fang ick jetzt einen weiteren grossen, kommen wir wieder zu a) oder b).
Ist mein Fanglimit erreicht, bleibt nur Moeglichkeit a).
Trotz meines erreichten Fanglimits kann ick ganz normal weiterangeln soviel ick will und auch fangen soviel ick will, aber nur so ick nicht mit dem ausschliesslichen Ziel weiterangle Maße und Masse der Fische zu dokumentieren. Ick darf die weiteren Fische, die ick fange, also Regelkonform zurueksetzen, aber nicht messen, wiegen und fotografieren und dann zuruecksetzen.
Ist das wirklich schwer zu verstehen? [img]images/smiles/icon_rolleyes.gif[/img]
Daran ist nun aber auch garnichts dehnbar...
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]
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Vorbestraft: ja/nein ?
Na ja klingt schon logisch, wieso schreiben die es nicht so wie du es erklärt hast bundyman? [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]
Also kann ich an euren Gewässer 10 Zander mit Drillingen verminten Köderfisch zum Spaß fangen, wenn ich die Zander schnell von den Drillingen löse und ins Gewässer zurücksetze. [img]images/smiles/icon_cool.gif[/img]
Gleiches Recht für alle kann doch sehr einfach sein und so einfach in einer pauschalen Gewässerverordnung niedergeschrieben werden. [img]images/smiles/icon_cool.gif[/img]
Also kann ich an euren Gewässer 10 Zander mit Drillingen verminten Köderfisch zum Spaß fangen, wenn ich die Zander schnell von den Drillingen löse und ins Gewässer zurücksetze. [img]images/smiles/icon_cool.gif[/img]
Gleiches Recht für alle kann doch sehr einfach sein und so einfach in einer pauschalen Gewässerverordnung niedergeschrieben werden. [img]images/smiles/icon_cool.gif[/img]
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