Hallo Mitstreiter!
Da ich mich für das Angeln und alles darumherum doch mehr interessiere,als ich dachte, nun eine Frage: Wie kann ich Ausbilder werden und was würde mich das kosten?
Gruß Karsten
Ausbilder
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
Ausbilder
Hi Karsten, es kostet Dich normalerweise nichts. Die Lehrgänge werden meistens von Angelvereinen abgehalten und die Ausbilder sind Mitglieder derselbigen. Es gibt auch ein paar professionelle bzw. semiprofessionelle Anbieter, was die das Equipment kostet, weiss ich nicht.
In Bayern kann man bei der Landesanstalt für Fischerei in Starnberg einen Ausbilderschein für die einzelnen Fächer machen, ist momentan aber kein Zwang. Der hat, wenigstens in meinem Fall, den Verein Geld gekostet, mich selbst nix.
Du solltest Dich halt gut in dem oder den Fächern auskennen, die Du unterrichtest. Es gibt nämlich nichts ätzenderes für die Lehrgangsteilnehmer, als einen Ausbilder, der alles abliest - lesen können sie das nämlich selbst in ihren Unterlagen. Wenn das Wissen locker vermittelt wird, bleibt es eher "hängen".
[ 05. Mai 2002: Beitrag editiert von: Just ]
In Bayern kann man bei der Landesanstalt für Fischerei in Starnberg einen Ausbilderschein für die einzelnen Fächer machen, ist momentan aber kein Zwang. Der hat, wenigstens in meinem Fall, den Verein Geld gekostet, mich selbst nix.
Du solltest Dich halt gut in dem oder den Fächern auskennen, die Du unterrichtest. Es gibt nämlich nichts ätzenderes für die Lehrgangsteilnehmer, als einen Ausbilder, der alles abliest - lesen können sie das nämlich selbst in ihren Unterlagen. Wenn das Wissen locker vermittelt wird, bleibt es eher "hängen".
[ 05. Mai 2002: Beitrag editiert von: Just ]
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Ausbilder
Hallo Karsten,auch die Ausbildungshoheit liegt bei den einzelnen Bundesländern und ist von den jeweiligen Landesfischereigesetzen abhängig. Bei uns in RLP muß der willige Angler von seinem Verein für einen Ausbilderlehrgang bei dem zust. Verband angemeldet werden. Nachdem er diesen Lehrgang absolviert hat, bekommt er eine Ausbilderlizenz und ist somit berechtigt die Stundennachweise,welche von der Fischereibehörde als Nachweis eines min. 35 stündigen Lehrgangsbesuchs gefordert werden, abzuzeichnen. Frag einfach mal die Verbände in Deinem Bundesland bzw. erkundige Dich erst einmal wie die Prüfungsordnung genau ist, und wer ausbilden darf. Auf jedenfall gutes Gelingen und Petri Heil.
Bernd
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- Karsten
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Ausbilder
Hallo Mitstreiter!
Danke für Eure Auskünfte.
Bei uns gibt es ja reichlich Vereine, wo ich mich hinwenden kann.
Packen wir es an.
Gruß Karsten
Danke für Eure Auskünfte.
Bei uns gibt es ja reichlich Vereine, wo ich mich hinwenden kann.
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Gruß Karsten
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Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
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