Hallo Leute,
ich hätte mal ne frage. Und zwar habe ich das Fischerreirecht für einen kleinen Bach. Dieser Bach mündet in einen größeren Fluss. Darf ich dann an der Mündung bzw eine Wurfweite oder so auch am dem großen Fluss fischen? Also natürlich nur in dem Bereich wo der kleine Bach einmündet... Gibt es da ein Gesetz?
Das Gewässer befindet sich in BaWü.
Danke schon mal.
MfG
Angelrecht an Flussmündung
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
Re: Angelrecht an Flussmündung
Wenn das so wäre, dürften die Angler von dem großen Fluss ja auch eine Wurfweite in den Bach fischen
NEIN, zumindest ist mir so etwas nicht bekannt.

NEIN, zumindest ist mir so etwas nicht bekannt.
Ein Leben ohne Angeln ist möglich, aber nicht sinnvoll:-)
Re: Angelrecht an Flussmündung
Also ich meine das es da wirklich eine Regel oder ein Gesetz oder sowas gibt...Habs nur nicht gefunden...
Weil wie will man das sonst abgrenzen?Ist genau da wo die mündung ist die grenze und wie sieht es aus wenn der fisch beist du in den großen Fluss abzieht, muss ich dann die schnur kappen weil es ja nicht mehr in meinem Gewässer ist....
Weil wie will man das sonst abgrenzen?Ist genau da wo die mündung ist die grenze und wie sieht es aus wenn der fisch beist du in den großen Fluss abzieht, muss ich dann die schnur kappen weil es ja nicht mehr in meinem Gewässer ist....
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Re: Angelrecht an Flussmündung
Geh getrost mal davon aus, dass deine Pachtgrenze auch das Ende deines Fischrechtes bedeutet, alles andere wäre ja gar nicht kontrollierbar und so etwas geht in Deutschland einfach nicht! Oder woran sollte sich dann eine Kontrolle denn halten, Wurfweite ist ja je nach Ausrüstung und Können unterschiedlich und ein Maßband lässt sich auf einem Gewässer auch nicht so einfach anlegen...
Zu deinem Beispiel mit dem flüchtenden Fisch ins Anschlußgewässer kann ich nur sagen, dass dies wohl ein Grenzfall ist, der nicht explizit geregelt ist. aber dass der so mal eintrifft setzt schon sehr viele Zufälle auf einmal voraus. denn da müsste dann ja auch just während deines Drills des Monsterfisches auch ein total verständnisloser Kontrolleur anwesend sein. Für diesen Fall, so fürchte ich, würdet ihr dann tatsächlich einen Richter brauchen...
Zu deinem Beispiel mit dem flüchtenden Fisch ins Anschlußgewässer kann ich nur sagen, dass dies wohl ein Grenzfall ist, der nicht explizit geregelt ist. aber dass der so mal eintrifft setzt schon sehr viele Zufälle auf einmal voraus. denn da müsste dann ja auch just während deines Drills des Monsterfisches auch ein total verständnisloser Kontrolleur anwesend sein. Für diesen Fall, so fürchte ich, würdet ihr dann tatsächlich einen Richter brauchen...
Grüßle
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...
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