Angeln im Fokus
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Angeln im Fokus
Im aktuellen Fokus vom 14. Juli gibt es eine Doppelseite zum Thema "Brennpunkt: Angeln"
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
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Re: Angeln im Fokus
Na ja, das erste Zitat, inhaltlich schon irgendwie Richtig aber da von Macht und Triumph zu schreiben halte ich für übertrieben.oh Wunder, scheint der Schreiberling sich ja richtig mit der Materie beschäftigt zu haben. Das gibt bestimmt einen Aufschrei bei vielen "Altanglern".
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
Ulli
Re: Angeln im Fokus
Offenkundig hat der Schreiberling dies nicht getan, wie sonst kann er derart pauschal seine Propaganda veroeffentlichen...
Seit Jahren laesst mir, die fuer mich gueltige Gewaesserordnung, die freie Wahl, was ick mit meinem Fang mache.
Mit dem Zuruecksetzen, hier in Brandenburg, kollidiert man keinesfalls mit irgendwelchen Gesetzen...
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
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Re: Angeln im Fokus
Sorry, aber das kann ich nicht glauben.
Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, Gewässerordnung ist, na ja, irgend ein Stück Papier, selbst wenn es im Landesfischereigesetz stehen würde wäre es nicht gültig, da Landesrecht nun mal kein Bundesrecht bricht.
Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, Gewässerordnung ist, na ja, irgend ein Stück Papier, selbst wenn es im Landesfischereigesetz stehen würde wäre es nicht gültig, da Landesrecht nun mal kein Bundesrecht bricht.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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Re: Angeln im Fokus
Ein unglücklicher Schreiberling?
Alles lässt sich in irgendeinem Licht darstellen, dramatisierend oder aufhellend.
Vielleicht handelt es sich beim Angeln auch um ein Grundbedürfnis von aufmerksamen Menschen, um den Zusammenhang von Werden und Vergehen, Sein oder nicht Sein.
Aus klimatisierten Büros, von Schreibern, die ihre Wege mit PS - starken Boliden zurücklegen und die Bäume am Wegesrand nur noch als Gefahr erkennen, kann doch kein Verständnis für uns Angler erwartet werden.
Alles lässt sich in irgendeinem Licht darstellen, dramatisierend oder aufhellend.
Vielleicht handelt es sich beim Angeln auch um ein Grundbedürfnis von aufmerksamen Menschen, um den Zusammenhang von Werden und Vergehen, Sein oder nicht Sein.
Aus klimatisierten Büros, von Schreibern, die ihre Wege mit PS - starken Boliden zurücklegen und die Bäume am Wegesrand nur noch als Gefahr erkennen, kann doch kein Verständnis für uns Angler erwartet werden.
Re: Angeln im Fokus
Glaub es, oder auch nicht...Ulli3D hat geschrieben:Sorry, aber das kann ich nicht glauben.

Die fuer mich gueltige Gewaesserordnung ist in jedem Falle gueltig und aufgestellt von einem der groessten (des groessten) Angelverbandes Deutschlands. Du meinst also die haetten diese Gewaesserordnung2004 zur Gueltigkeit gebracht, ohne in Stimmigkeit mit geltendem Recht zu stehen?
Dann klag doch dagegen, scheint hierzulande ja sehr in Mode zu sein...
Ansonsten http://www.genico.de/lavbb/intern/page/ ... dnung.html
Besonders 4.5.1, ist selbsterklaerend...
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Re: Angeln im Fokus
Sorry, aber es ist, wie ich oben geschrieben habe, die Gewässerordnung ist ein Vereinspapier, das nicht konform mit den bestehenden Gesetzen ist, also das Papier, auf dem es geschrieben ist, nicht Wert!
Der einzige Grund, mit dem man in Deutschland halbwegs legal einen Fisch zurücksetzen darf, der nicht den Mindestmaßen oder Schonzeiten unterliegt ist, zu erklären, dass man den Fisch nicht verwerten will/ kann. Dann fehlt nämlich der Grund, den Fisch zu töten, denn er darf nur dann getötet werden, wenn es einen sinnvollen Grund dafür gibt.
Aber warum sollte ich dagegen klagen? Wenn ich einen Fisch release, dann habe ich dafür einen Grund, der, wenn auch rechtlich nicht immer ganz sicher, mir zumindest gegen das Tierschutzgesetz hilft. Die Gewässerordnung hilft da garantiert nicht, denn in unserem Staat ist immer noch der Grundsatz gültig, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Der einzige Grund, mit dem man in Deutschland halbwegs legal einen Fisch zurücksetzen darf, der nicht den Mindestmaßen oder Schonzeiten unterliegt ist, zu erklären, dass man den Fisch nicht verwerten will/ kann. Dann fehlt nämlich der Grund, den Fisch zu töten, denn er darf nur dann getötet werden, wenn es einen sinnvollen Grund dafür gibt.
Aber warum sollte ich dagegen klagen? Wenn ich einen Fisch release, dann habe ich dafür einen Grund, der, wenn auch rechtlich nicht immer ganz sicher, mir zumindest gegen das Tierschutzgesetz hilft. Die Gewässerordnung hilft da garantiert nicht, denn in unserem Staat ist immer noch der Grundsatz gültig, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
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Ulli
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Re: Angeln im Fokus
Hallo miteinander,
ich möchte zwei Aspekte zum Thema "zurücksetzen" anführen:
1. Bisher hat noch niemand Probleme mit dem Zurücksetzen bekommen, so lange er sich am Wasser ordentlich aufgeführt hat. Wenn allerdings jemand das dringende Bedürfnis nach Selbstdarstellung verspürt und dann im Internet ausführlich darstellt, dass er gestern 358 Barsche, 37 Großkarpfen und 5 Hechte zurückgesetzt hat und darin der Sinn des Angelns besteht, ja dann ist dem Mann halt nicht zu helfen.
2. Jeder Verein sollte ein schlüssiges Hegekonzept haben. Dort ist dann auch schriftlich festgelegt, welche Fische wann unter welchen Bedingungen entnommen werden dürfen und welche zurückzusetzen sind. Und jedes Zurücksetzen, das in Übereinstimmung mit dem Hegekonzept ist, ist auch zulässig weil gesetzteskonform.
Und dann gibt es auch keine Problem, es sei den , man will sie herbeireden/führen.
Servus
Innfischer
ich möchte zwei Aspekte zum Thema "zurücksetzen" anführen:
1. Bisher hat noch niemand Probleme mit dem Zurücksetzen bekommen, so lange er sich am Wasser ordentlich aufgeführt hat. Wenn allerdings jemand das dringende Bedürfnis nach Selbstdarstellung verspürt und dann im Internet ausführlich darstellt, dass er gestern 358 Barsche, 37 Großkarpfen und 5 Hechte zurückgesetzt hat und darin der Sinn des Angelns besteht, ja dann ist dem Mann halt nicht zu helfen.
2. Jeder Verein sollte ein schlüssiges Hegekonzept haben. Dort ist dann auch schriftlich festgelegt, welche Fische wann unter welchen Bedingungen entnommen werden dürfen und welche zurückzusetzen sind. Und jedes Zurücksetzen, das in Übereinstimmung mit dem Hegekonzept ist, ist auch zulässig weil gesetzteskonform.
Und dann gibt es auch keine Problem, es sei den , man will sie herbeireden/führen.
Servus
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- Thomas Kalweit
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Re: Angeln im Fokus
Zurücksetzen ist sogar gesetzlich vorgeschrieben! In der Schonzeit gefangene, ganzjährig geschützte und untermaßige Fische MÜSSEN zurückgesetzt werden. Nur in Ausnahmefällen dürfen eigentlich von gesetzlicher Seite Fische entnommen werden
.
Was verboten ist, ist vorsätzlich JEDEN Fisch zurückzusetzen. Das ist ethisch bedenklich und eindeutig Tierquälerei.
Im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Fisch aus Gründen der Hege im Gewässer verbleiben soll, weil er bedroht, selten oder nicht vernünftig zu verwerten ist, ist absolut gesetzeskonform. Niemand kann einen Angler zwingen, die letzte, von den Kormoranen verschonte Äsche in einem Bach abzuschlagen.

Was verboten ist, ist vorsätzlich JEDEN Fisch zurückzusetzen. Das ist ethisch bedenklich und eindeutig Tierquälerei.
Im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Fisch aus Gründen der Hege im Gewässer verbleiben soll, weil er bedroht, selten oder nicht vernünftig zu verwerten ist, ist absolut gesetzeskonform. Niemand kann einen Angler zwingen, die letzte, von den Kormoranen verschonte Äsche in einem Bach abzuschlagen.
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Re: Angeln im Fokus
Hallo!
@ bundy
4.5.2.
Das gezielte Angeln auf kapitale Fische , mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Soweit dazu.
Im text davor steht im Prinzip das, was wir selektives Angeln nennen.
der Angler entscheidet selbst und SOFORT, ob er den Fisch mitnimmt oder nicht.
Gruß Karsten
@ bundy
4.5.2.
Das gezielte Angeln auf kapitale Fische , mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Soweit dazu.
Im text davor steht im Prinzip das, was wir selektives Angeln nennen.
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Gruß Karsten
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Christus ist ein Weg.
Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
Der Schlüssel zur Wahrheit ist der freie Geist.
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Re: Angeln im Fokus
Jo, und da ick nie mit dem ausschliesslichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren angle, hab ick da keinerlei Probleme zu erwarten...Karsten hat geschrieben:Hallo!
@ bundy
4.5.2.
Das gezielte Angeln auf kapitale Fische , mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Zuruecksetzen ohne zu dokumentieren ist doch ausdruecklich nicht erwaehnt, also kein Problem in irgendeiner Weise...
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Re: Angeln im Fokus
Hallo!
In deinem vorhergehenden Artikel las es sichso, als ob das C&R in dem Sinne erlaubt wäre, deshalb habe ich zur Ergänzung den Auszug zugeschrieben.
bei uns gibt es mit dem Zurücksetzen ebenfalls keine Probleme, jedenfalls sind mir keine bekannt geworden.
Die "Carphunter" werden bei uns sowieso belächelt.
Hauptfische bei den einheimischen Anglern sind Hecht, Barsch Aal und Zander. Friedfische werden zwar auch gefangen, aber nicht die Masse.
Gruß Karsten
In deinem vorhergehenden Artikel las es sichso, als ob das C&R in dem Sinne erlaubt wäre, deshalb habe ich zur Ergänzung den Auszug zugeschrieben.
bei uns gibt es mit dem Zurücksetzen ebenfalls keine Probleme, jedenfalls sind mir keine bekannt geworden.
Die "Carphunter" werden bei uns sowieso belächelt.
Hauptfische bei den einheimischen Anglern sind Hecht, Barsch Aal und Zander. Friedfische werden zwar auch gefangen, aber nicht die Masse.
Gruß Karsten
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