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Von der Schnur bis zum Räucherofen

Moderator: Thomas Kalweit

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Beitrag von Coachman » 12 Feb 2004 02:49

Hallo Thomas,

da brauchst Du doch den Tierschutzbericht garnicht erst zu bemühen.
Im bayerischen Fischereirecht ist das ganz klar geregelt. In geschlossenen Gewässern darf nach einem Besatz auf ebendiese Fischart 4 Wochen (evtl auch 6, nagel mich da jetzt nicht fest, ich das Buch momentan nicht zur Hand) nicht geangelt werden.
Deshalb gibts bei uns auch keine Forellenseen. Da müsste ich schon nach Hessen.
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Beitrag von Coachman » 12 Feb 2004 10:20

Moin Snoeker,

dann les nochmal genau nach. Die 2 Wochen gelten für nicht geschlossene Gewässer, bei geschlossenen sind m.W. 4 oder sogar 6 Wochen (ich wollte gestern Abend noch mal genauer nachlesen habs aber nicht mehr geschafft), aber nur auf die besetzte Fischart. Also kein generelles Angelverbot.
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