Was geschieht gerade wo, wie und warum?
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
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maddin20
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von maddin20 » 12 Feb 2008 20:56
Ein großes petri heil an alle angelkolegen und immer dran denken"Angeln ist Geduld" euer martin denkel und Grüße ans Fisch und Fang team www.carp-gps.com KOBLENZ 4 LIVE :-) :-) :-) :-) und an matze koch
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Thomas Kalweit
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von Thomas Kalweit » 13 Feb 2008 09:24
In NRW darf meines Wissens nur zu wissenschaftlichen Zwecken und zum Abfischen z.B. vor dem Ablassen eines Gewässers mit dem E-Gerät gefischt werden.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
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jörn
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von jörn » 13 Feb 2008 12:34
Richtig, und das auch nur mit ensprechender Schulung bzw. Prüfung. Ausserdem dürfen Fische, die auf diese Art und Weise gefangen werden, nur unter ganz strengen Auflagen entnommen werden.
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Niederbayer
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von Niederbayer » 13 Feb 2008 14:40
Das ist aber nicht überall so oder?
Bei uns in Bayern (speziell in der Donau) war es so, dass wenn der Gewässerpächter/-besitzer (der Gleichzeit auch mit Fischen handelt) davon gehört hat, dass an manchen Stellen gut gefangen worden ist, er elektrisch die Stellen "leergeräumt" hat!
Da war teilweise ganz schön miese Stimmung...
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lelox
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von lelox » 14 Feb 2008 18:08
Zumindest zu Zeiten meiner Fischerprüfung war E-Fischen in Ba-Wü nur zum Kontrollfischen, also zur Bestandsaufnahme oder Überprüfung von Besatzmaßnahmen..., erlaubt. Ausnahmen wie abfischen und umsetzen vor Baumaßnahmen am Gewässer gab es aber auch. Also recht ähnlich NRW.
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Katteker
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von Katteker » 14 Feb 2008 21:31
Moin.
In Niedersachsen darf man nur E-Fischerei betreiben, wenn dies zur nachhaltigen Bewirtschaftung eines Gewässers oder für wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich ist.
Außerdem muss man an einem Lehrgang für Elektrofischerei teilgenommen haben.
Wenn ich mich nicht ganz täusche, muss man außerdem noch eine Genehmigung des "Fischereikundlichen Dienstes" haben. Jetzt hab ich aber keine Ahnung was das ist.
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Illerfischer
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Beitrag
von Illerfischer » 14 Feb 2008 23:54
lelox hat geschrieben:Zumindest zu Zeiten meiner Fischerprüfung war E-Fischen in Ba-Wü nur zum Kontrollfischen, also zur Bestandsaufnahme oder Überprüfung von Besatzmaßnahmen..., erlaubt. Ausnahmen wie abfischen und umsetzen vor Baumaßnahmen am Gewässer gab es aber auch. Also recht ähnlich NRW.
In BaWü ist das E-Fischen auch zum Zwecke der Brutbachbefischung erlaubt.
Allerdings sei hier angemerkt, daß jeder Einsatz von E-Fanggeräten vom zuständigen Regierungspräsidium genehmigt werden muss!
Grüße aus dem Allgäu
Roland
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Ulli3D
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Beitrag
von Ulli3D » 14 Feb 2008 23:55
Ich bin mir zwar nicht sicher aber ich meine schon mehrfach gelesen zu haben, dass in RLP einige Berufsfischer mit der "Elektroangel" fischen. Scheint dort legal zu sein

Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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myArt
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von myArt » 15 Feb 2008 10:52
... bei uns am Rhein, würden Alle (wieviele das auch immer sind) Mit dem E-Gerät fischen.
Und diese Aussage habe ich von einem Berufsfischer !
Sie hätten sonst keine Chance bzw. Stellnetze oder Reussen bringen nicht mehr genug Fisch (wieviel auch immer viel Fisch ist)
Gerade beim Aal führt das früher oder später zu einem heftigen Problem "meine Meinung"
Solange Aal nicht gezüchtet werden kann.. wird dem Bestand über längere Zeit, die Luft bald aus gehen*
Und eine Frage wäre da noch, Wenn jemand mit dem E-Gerät fischt um Beute zu machen... Stellt er das Gerät bestimmt nicht so ein, das der Fisch gerade mal nur bedeubt wird.. Weil, Maximale Leistung= Maximaler Erfolg.
Die Unerwünschten Fische nimmt die Strömung mit bzw. holen die Vögel
Beim Tanzen tritt man sich öfter mal auf die Füsse, bricht aber deshalb nicht gleich den Abend ab und geht nach Hause.
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