Ich habe mal in die letzten Seiten reingelesen und meine, die meisten "Poster" wissen nicht was Ostsee und der dortige Hechtbestand bedeutet.
Dort zwei solche dicken Fische zu entnehmen tut dem Bestand rein gar nichts

Das Großhecht nicht schmeckt ist eine alte Mär.
Übrigens, diese Fische waren so ca. um die 6 Jahre alt, das ist nun mal so dort oben, nicht vergleichbar mir den meisten Angelgewässern.
aber als dann dummer Volksglaube(die Rogengeschichte und von wegen die Großen fressen zu viele Kleine) publiziert wurde, ist mir der Kragen geplatzt.
Dummer Volksglaube??? DAS ist sogar wissenschaftlich bewiesen

Fakten bringen, objektiv beurteilen ... und nicht eigenes Wunschdenken verbreiten
So, nun Luft holen und DAS Folgende gründlich lesen ... schweift zwar etwas vom Fangtread ab ... man sollte sich aber ruhig mal zu Gemüte führen.
Es ist zwar "zanderlastig", bei Hechten verhält es sich in groben Zügen ähnlich:
… Gedanken zum Zurücksetzen, Mindestmaß, Maßhalten und anderen wichtigen Dingen …
Wir sind Hobby-Angler, leben im Gegensatz zu Berufsfischern nicht von unserem Fang und sind zum Glück nicht existentiell auf ihn angewiesen.
Müssen wir uns bei der Entnahme von Fischen deshalb verhalten wie hungrige Neandertaler,
alles Erbeutete abschlagen und wegschleppen, meist sogar zwangsweise per gesetzlicher Vorgabe?
Doch langsam und der Reihe nach.
Kleiner Gesetzesauszug (Fischereigesetzt Sachsen-Anhalt § 41 - Hege) gefällig:
(1) Die Hege hat zum Ziel, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen, gesunden, ausgeglichenen und naturnahen Fischbestand zu erhalten und aufzubauen!
Zur Hege sind somit alle Gewässerbewirtschafter und Nutzer (Angler) laut Gesetz verpflichtet.
Raubbau ist damit außen vor, jedenfalls auf dem Papier. Restriktive Entnahme kann auch zum Raubbau werden!
Nachhaltigkeit hat demnach oberste Priorität, was sich nun wieder mit einer absolutistischen Entnahmeverpflichtung per Gesetz beißt.
Gemäß den Fischereigesetzen vieler Bundesländer, denn Fischereirecht ist ja bekanntlich Landesrecht, ist ein Angler zumeist verpflichtet jeden gefangenen, massigen Fisch waidgerecht zu töten und mitzunehmen. „Sinnvoller Grund“ wird das im Paragraphendeutsch genannt!
Ein Widerspruch in sich, stellt man beide gesetzlichen Forderungen ins Verhältnis zueinander.
Die Wichtung tendiert glücklicherweise wieder in Richtung Nachhaltigkeit und Hege, liest man folgendes; hier zitiert aus der Fischereiordnung Sachsen-Anhalts (§5):
(1) …Andere Fische, die nicht absichtlich gefangen wurden, können zurückgesetzt werden, wenn dies aus einem vernünftigen Grund geschieht ….
Was kann, besser gesagt was muss, als „vernünftiger Grund“ für ein Zurücksetzen gelten?
Nur: „den Fisch will ich nicht haben“ wird im Ernstfall kaum anerkannt werden.
Fakt ist es, dass der Gesetzgeber grundsätzlich damit einverstanden ist, dass zurückgesetzt wird.
Bei untermaßigen bzw. geschonten Fischen schreibt er es zwingend vor, unbeabsichtigt gefangene Arten dürfen releast werden (vorausgesetzt - „vernünftiger Grund“ - was ja interpretierbar ist).
Siehe den Vortext, sinnvoll und vernünftig kann (muss) in erster Linie der hegerische Aspekt sein.
Es sind Mindestmaße und Schonzeiten festgelegt. Diese jedoch pauschal für ein ganzes Bundesland. Berücksichtigen derartige flächendeckend gültigen Regelungen Größe und Beschaffenheit eines jeden Gewässers, berücksichtigen sie die sich ständig verändernde Spezifität des jeweiligen Refugiums? Wohl kaum!
Die Bestandsdynamik einer Fischpopulation muss für jedes einzelne Gewässer beurteilt werden. Das kann ein Gesetz fachlich überhaupt nicht fassen. Es ist nun mal nur ein grob geschnitzter Handlungsrahmen.
Jedes Gewässer ist sich verändernden, äußeren und inneren Einflüssen unterworfen die es jährlich zu berücksichtigen gilt! Starre Dauerlösungen gibt es nicht.
Eine Aufgabe, die überhaupt nicht per Gesetz reglementierbar ist, eine die das vorausschauende, “goldene Händchen“ der fachkundigen Bewirtschafter verlangt.
Eine Aufgabe, die Anglern, welche durch ihre Fischerprüfung* Fach- und Sachkenntnis bewiesen haben, Mündigkeit zugestehen muss. Mündigkeit im Interesse des gewässerspezifischen Fischbestandes Entscheidungen selbst zu treffen!
Mündigkeit über sinnvolle Ent- oder Nichtentnahme eigenverantwortlich entscheiden zu dürfen.
Letztendlich auch, um unserer gesetzlichen Verpflichtung zur Hege überhaupt nachkommen zu können!
(*denn im Gegensatz zu diversen, selbsternannten Umweltschützern werden wir Angler geschult und peinlichst geprüft!)
Unsere Schwierigkeit: Jedes Gewässer ist eine undurchschaubare „Black Box“.
Populationsdynamik einzuschätzen und in die gewünschte Richtung (zur Erinnerung: einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden, artenreichen, gesunden, ausgeglichenen und naturnahen Fischbestand zu erhalten und aufzubauen!) zu entwickeln ist ein Kunst.
Die Kunst biologische Vorgänge im Vorfeld abzuschätzen, welche durch vielschichtige theoretische Modelle analysierbar sind und mit Hilfe der Erfahrung des Bewirtschafters in die Praxis umgesetzt werden sollen.
Aber!
Die Steuerung der Gewässerbewirtschaftung ist und bleibt ein Modell. Eines, das versucht so nah wie möglich an die Realität heranzukommen.
Wir haben ein bestimmtes Ziel, wirken punktuell durch Maßnahmen ein.
Die resultierenden Vorgänge sowie den Werdegang unserer Fischpopulation bestimmt jedoch letztendlich die Natur.
Eingriffe wie Fischbesatz, Entnahmemengen, Mindestmaße, Schonzeiten etc. sind lediglich Einflüsse auf das Ökosystem, die helfen sollen es hinsichtlich des Fischbestandes zu stützen oder in eine andere Richtung umzulenken.
Passt der gewählte Eingriff nicht zum „Konzept“ der Natur, so wird unsere Initiative im Nirwana der natürlichen Auslese verschwinden oder das bestehende System schädigen.
Soweit die (viele) Theorie.
Ich möchte am Beispiel ZANDER meine Ausführungen etwas konkreter erläutern. Wohlgemerkt, das ges(chrieben)agte trifft hauptsächlich auf Zander zu.
Stizostedion lucioperca ist begehrt. Angler und Fischer gleichermaßen stellen ihm verstärkt nach.
Können Zanderbestände durch Fangdruck geschädigt werden? Ich sage ja und nein. Es kann und muss der Einzelfall betrachtet werden.
Wie Eingangs erwähnt, bedienen wir uns solcher Mittel wie Schonzeiten, Mindestmaße, Besatz etc., um den Bestand zu erhalten, ihn „auf die Beine zu bringen“, ihm gute Erträge entnehmen zu können. Ist das Gewählte immer richtig?
Nehmen wir das am konkreten Einzelfall auseinander.
Schonzeiten …
…sollen den Fischen beim Laichen Ruhe vor anthropogenen Eingriffen verschaffen.
Die ungestörte, erfolgreiche Eiablage ist Voraussetzung für eine kommende Fischgeneration.
Sind Schonzeiten sinnvoll?
Eher aus ethischen Gründen, fischereibiologisch haben sie meiner Meinung nach wenig Sinn.
Warum vertrete ich diese Ansicht?
Ganz einfach: Wenn Zander, welche zum Laichen tauglich sind, zuvor aufgrund niedriger Mindestmaße oder hoher Fangzahlen herausgefischt wurden, wer soll dann bitteschön noch ungestört ablaichen? Hier verpufft die Wirkung der Schonzeit.
Ich sage deshalb: “Nur die Kombination mit einem vernünftigen Mindestmaß (oder sogar mehreren?) macht Sinn“.
Mindestmaße …
… sind wesentlich bedeutsamer für den Erhalt und die Bewirtschaftung von Zanderbeständen.
Der ursprüngliche Gedanke des Mindestmaßes war es, dem Fisch zu ermöglichen mindestens einmal abzulaichen.
Trifft das des Zanders Kern?
Widerspiegelt das neuste Kenntnisse? Genügt den Zanderbeständen heutzutage die einmalige Fortpflanzung?
Zander sind langlebige Fische, die auch im fortgeschrittenen Alter die Nahrungsressourcen effektiv nutzen und gut abwachsen. Selbst zehnjährige und ältere Fische legen bei günstigen Lebensbedingungen noch ordentlich zu.
Warum sie vorzeitig entnehmen, warum nicht ihre „Blüte“ abwarten?
Welcher Jäger schießt einen Zukunftshirsch?
Im Angesicht großer Weißfischbestände in den meisten unserer Gewässer sind Zander immens wichtig, um dieser Überproduktion, die zur so genannten Ichthyoeutrophierung führen kann, Einhalt zu gebieten
(wieder dran denken: …einen ausgeglichenen und naturnahen Fischbestand zu erhalten und aufzubauen…).
Es ist einfach notwendig einen gewissen „Raubfischlevel“ im Gewässer aufrecht zu erhalten.
Eine absolute Entnahmepflicht kann hier nicht gewollt sein!
Die stärksten, besten Tiere einer Population wachsen rasch zu stattlichen Exemplaren heran. Sie sind als erste für den Fänger interessant, sie erreichen als Erste das Mindestmaß.
Hier liegt der wunde Punkt von Mindestmaßen.
Jeder Züchter bewahrt diese „Frohwüchser“ für die Weitervererbung ihrer positiven Eigenschaften. … nur wir Angler betreiben, gesetzlich verordnet, negative Massenauslese, indem wir die Besten zuerst heraus fangen.
Besonders in kleinen oder stark befischten Gewässern, in denen fast alle Fische fangtechnisch erreichbar sind, kann das zum Problem werden.
Hier ist der Bewirtschafter in der Pflicht. Verantwortungsvoll bedeutet dann ein hohes Mindestmaß oder gar geteilte Maße.
Für Zander z.B. Entnahme ab 50 cm bis 65 cm. Das sind die besten Speisefische.
In den unteren Altersgruppen, Zander von 50 cm sind etwa fünf bis sechs Jahre alt, ist die Kopfzahl der Population meist noch hoch, hier kann mit Augenmaß entnommen werden.
Zum Schutz eines gutwüchsigen Bestandes mit gesichertem Nachwuchs sollten die kräftigsten Vererber, die auch erwiesenermaßen die beste Laichqualität erzeugen, geschont werden.
Das hieße alle Kammschupper zwischen 65 cm und 80 cm zurückzusetzen.
Das muss als vernünftiger Grund gelten dürfen!
Ab ca. 80 cm haben Zander „ihre Schuldigkeit“ getan und können freigegeben werden. Zuwachs und Laichqualität lassen dann rapide nach. Die aufgenommene Nahrung dient größtenteils der Körpererhaltung.
Bei wenig Futter im Lebensraum, das kann besonders in kleinen Gewässern schnell geschehen, kommt es zu starker Konkurrenz zum eigenen Nachwuchs, der mit gleicher Futtermenge sehr viel besser wachsen würde und zudem eine höhere Stückzahl zum Bestand beisteuert.
Großfische sind schwer zu fangen, sie haben Erfahrung. Gehen sie an den Haken, können sie getrost entnommen werden. Unter dem Aspekt des Kannibalismus, der besonders bei älteren Zandern ausgeprägt ist, sollte man sich auch nicht scheuen. Zander ab 75 cm Länge fressen oft kleinere Zander.
Ich weiß, diese Zeilen sind hart für Großfischreleaser, gewässerbiologisch ist der Sachverhalt aber so zu betrachten.
Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel (welche Regel überhaupt - die Natur kennt keine Katastrophen).
Kormoranfraß, Welsbestand, Fischotter, Nerze etc. Faktoren welche Fischbestände erheblich schädigen. HIER kommt es auf jeden Vererber an, der von vorbenannten „Faktoren“ nicht mehr gefressen wird. HIER ist es ein vernünftiger Grund selbst Großfische zurückzusetzen.
Ein gutes Beispiel für „Zanderdynamik“ ist der Mittellandkanal vor meiner Haustür. Durch Bauarbeiten wurde eine Teilstrecke (3 km) abgelassen und der Anglerverband fischte ab.
Bestandsanalyse:
Jede Menge recht kleine Zander (35 bis 60 cm), einige große Weißfische, zehn kapitale Karpfen ein paar Ukeleis, wenige Barsche und Aale.
Die Zander hatten ihre Nahrungsressource überrannt, fast alles Futter aufgefressen. Logisch, dass dort starker Kannibalismus herrscht. Der geht so weit, dass irgendwann nicht genug Brut übrig bleibt und ein „Jahrgangsloch“ entsteht. In jenem entwickelt sich der Futterfisch wieder, so dass die restlichen Zander besser wachsen können und der Zyklus von neuem beginnt. Der Praktiker nennt solche Bestandseinbrüche „Zandermüdigkeit“.
In der Berliner Spree, zu Zeiten als ich dort noch angelte, war es ähnlich. In Jahren, in denen es keine Köderfische gab, fingen wir Zander zuhauf.
Gab es Köderfische, waren die Stachelritter verschwunden (damals, in der DDR gab es noch keine Gummifische).
Fazit:
Solche Zanderbestände
müssen intensiv befischt werden. Die Kopfzahl wird durch angeln oder den Berufsfischer vermindert und der Bestand kommt mit der Nahrung aus, bleibt auf einem gewissen Level, ohne dass zuvor beschriebene Schwankungen so stark auftreten.
Jahrgansschwankungen bei Zanderbeständen wird es immer geben.
Im vierten Quartal 2004 wurde die Elbe bei Hamburg mit 45.000 kleinen Zandern besetzt.
Zander aus dem Westerwald wohlgemerkt. Zander, die nie im Leben Flusswasser gespürt hatten und deren Eltern wahrscheinlich auch nicht.
Musste das sein? Schade um das Geld! Geld aus der Fischereiabgabe?
Ein Mindestmaß von 50 cm hätte die einheimische Population etwa zwei Jahre länger im Fluss belassen und dadurch effektiv + kostenlos für weitaus mehr und stabileren Nachwuchs gesorgt.
Nachwuchs, der an die Elbbedingungen angepasst ist und nicht „auf die Seite kippt“, weil er in Teichen aufwuchs. Nachwuchs, der mit den harten Tidenbedingungen zurechtkommt.
Daran sieht man den praktischen Aspekt von Mindestmaßen.
Sie steuern den Bestand, bei geschickter Wahl sogar so, dass sich die Fische aus eigener Kraft selbst erhalten können und das gehört für mich wesentlich zu einem naturnahen Fischbestand, den es zu fördern gilt.
Wir könnten so viel Geld sparen!
Aber:
Mindestmaße sind kein Allheilmittel.
Zanderbestände sind sehr dynamisch. Sie hängen stark vom Brutaufkommen ab.
Kleinstes Zooplankton muss massenhaft, genau zur rechten Zeit (nach dem Schlupf) zur Verfügung stehen. Schon einen Tag ohne Nahrung kostet den Zanderbrütling das Leben.
Kälteeinbrüche nach der Laichzeit, sinkende Wasserstände, wenig Plankton wirken äußerst negativ.
Zugrundegegangene Jahrgänge widerspiegeln sich etwa nach vier Jahren in den Fangergebnissen.
Das hat dann nichts mit „weggefangenen Beständen“ zu schaffen, was unwissende Angler dann gerne behaupten, Zanderbestände schwanken nun mal, so ist ihre Natur.
Bemerkt ein Bewirtschafter (auch Angler sind Bewirtschafter) fehlenden Nachwuchs rechtzeitig, muss er die Fangmenge bremsen und kompensiert damit ein Bestandsloch, was ansonsten „aufgerissen“ wird.
Ein im Gewässer etablierter Zanderbestand erholt sich wieder, vorausgesetzt die Vererber haben Gelegenheit ihren Laich abzusetzen.
Wie deshalb Maß gehalten werden sollte beschrieb ich ja zuvor. Bei Nachwuchseinbrüchen müssen wir uns bitteschön zügeln und ein paar Fische weniger in den Gefrierschrank stecken!
Die Regel ist, dass frei gewordene „Nischen“ in einem Ökosystem von Individuen besetzt werden.
Die „freien“ Stellen der fehlenden Zander nehmen vielleicht Barsche ein? So lange, bis es erneut zur „Wachablösung“ kommt und der große Gestreifte die Oberhand wiedererlangt.
Ein Auf- und Ab, wie an vielen Stellen im Leben.
><<<((;°> Den jüngsten Tag der Zivilisation werden wir ihrem unaufhaltsamen Fortschritt verdanken. <°;))>>><