
Das Foto habe ich heute Mittag an der Baunach aufgenommen. Illegale Entenfütterungsplätze haben wir einige, aber das ist der schlimmste ...


Dazu ein Text vom Landesjagdverband Bayern, Kreisgruppe Ebersberg:
Fütterung und Kirrung von Enten an Fließ- und Stillgewässern.
Gerade im Hinblick auf die nicht enden wollenden öffentlichen Diskussionen um ein Verbot der Wasserwildjagd, ist mit der Fütterung und Kirrung der bis jetzt noch bejagbaren Stockente besonders verantwortungsvoll und sorgsam umzugehen. Grundsätzlich verboten und bei Zuwiderhandlung mit teils erheblichen Geldbußen belegt, ist jegliches Einbringen fremder Stoffe (Futtermittel, Brot, etc.) in die Gewässer und in die ökologisch äußerst empfindlichen Uferbereiche von Still- und Fließgewässern. Gleich zu setzen sind auch am Ufer befestigte Futterflöße, die nicht ausschließen, dass sowohl bei der Beschickung als auch bei der Futteraufnahme durch Enten, oftmals auch durch Wanderratten, erhebliche Futtermengen ins Wasser gelangen. Im eigenen Interesse ist auch unbedingt darauf zu achten, wann eine Kirrung nicht mehr als Kirrung, sondern als Fütterung angesehen werden kann! An Fütterungen und im unmittelbaren Umfeld ist die Jagd, auch die Niederwildjagd (Enten!), grundsätzlich untersagt und verstößt außerdem gegen die Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit.