Pressemitteilung des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg
21.07.2010
Landesfischereiverband Baden-Württemberg dankt der Umweltministerin Gönner für die ausgewogene Kormoranverordnung
Der ehemalige Bund für Vogelschutz (NABU) betreibt einseitige Vogelschutzpolemik
Nach Anhörung aller betroffener Verbände und eingehender Prüfung der Sachargumente hat die Landesregierung eine neue Kormoranverordnung beschlossen. Diese wird auch vom Landesnaturschutzverband (LNV) als Dachverband der anerkannten Naturschutzverbände in Baden-Württemberg in dieser Form ausdrücklich mitgetragen, der Nabu dagegen verweigert sich allen Sachargumenten.
Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg (LFV-BW) begrüßt die neue Verordnung, auch wenn er sich teilweise weitergehende Eingriffsmöglichkeiten gewünscht hätte. Die Fischfauna bedarf eines konsequenten Schutzes. Dieser muss auch den Schutz vor dem neuen Fressfeind Kormoran beinhalten. Fast alle der etwa 30 Fließgewässerfischarten in Baden-Württemberg sind gefährdet. Die Äsche ist sogar aufgrund der Kormoranprädation stark vom Aussterben bedroht. Insbesondere die seltenen Fische sind in kleinen und kleinsten Populationen landesweit verstreut. Deshalb hilft die vom Nabu vorgeschlagene Ausweisung einiger Schutzgebiete nicht weiter. Nur der Schutz aller Populationen gefährdeter Fischarten kann weitere Verluste der genetischen Vielfalt der Fischfauna verhindern. Diesen Aspekt berücksichtigt die neue Verordnung. Sie erlaubt den Abschuss einzelner Vögel ohne unnötige bürokratische Hürden außerhalb von Schutzgebieten. Dies ist dringend nötig, um entsprechend schnell auf den Einfall des mobilen Kormorans reagieren zu können - an einem bereits leer gefischten Gewässer kann kein Fisch geschützt werden!
Die neue Regelung betrifft dabei nur in etwa die Hälfte aller Gewässer, die andere Hälfte liegt in von der Verordnung ausgenommenen Schutz- oder befriedeten Gebieten. Um die dort vorkommenden, häufig besonders wertvollen Fischbestände zu schützen, bedarf es weiterhin sorgfältig geprüfter Einzelfallentscheidungen der jeweils zuständigen Oberen Naturschutzbehörde. Die Behauptung des Nabu, die Regierungspräsidien erteilten nahezu ungeprüft eine Ausnahmegenehmigung nach der anderen, entbehrt jeder Grundlage. Das Gegenteil ist der Fall, nur nach genauer Kenntnis der Sachlage und oft langwieriger Meinungsbildung wird entscheiden.
Auch die Ausweitung der Abschußzeiträume war ein dringend notwendiger Schritt. Baden-Württemberg gleicht sich damit den Verordnungen der übrigen Bundesländer an, die alle am 16.08 beginnen, zwei Bundesländer (Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern) beginnen sogar bereits am 01.08. mit der Vergrämung. Die Kritik des Nabu, Kormorane könnten zu dieser Zeit noch mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sein, ist eine unbelegte Behauptung. Kormorane brüten im Frühjahr. Selbst ein eventuell vorkommendes Nachgelege wäre zu dieser Zeit längst flügge, wie die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen. Zumal die Vögel bei uns eher noch früher als z.B. ihre Artgenossen in Norddeutschland mit der Brut beginnen. Außerdem dient der frühere Beginn den Zweck, die Bindung umherstreifender Kormorane an sensible Gewässer frühzeitig zu verhindern. Dies schützt zum einen die dort vorkommenden Fischbestände und ermöglicht es erfahrungsgemäß bereits mit einzelnen wenigen Abschüssen den Schwarm zum weiterziehen zu bewegen.
Der LFV-BW kann das Verhalten des Nabus nicht nachvollziehen. Es geht der Nabuspitze offensichtlich nicht mehr um einen gesamthaften Artenschutz, der auch die Fischfauna berücksichtigt, sondern schlicht um die Vorrangstellung seiner einseitigen Vogelschutzideologie. Fachliche Argumente werden ignoriert und in Ermangelung eigene Argumente müssen unbelegte Behauptungen oder gar Diffamierungen herhalten: sogar der Landesregierung und dem LNV werden von den Vogelschützern „niedere Beweggründe“ und ein „steinzeitliches Naturverständnis“ unterstellt.
Umso mehr begrüßt es der LFV-BW, dass sich die Landesregierung von Polemik nicht hat beeinflussen lassen und eine vernünftige Lösung entwickelt und durchgesetzt hat.
Reinhart Sosat
Referent für Arten- und Gewässerschutz, Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Neue Kormoran-Verordnung in Ba-Wü
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