Zusätzlich zu den in der Niedersächsischen Küstenfischereiordnung genannten Mindestmaßen gelten tatsächlich die EU-Mindestmaße für Berufsfischerei auch für die Angler an der NDS-Küste innerhalb der 12-Meilen-Zone.
Schon unglaublich, wie tief man graben muss, um an verlässliche Infos zu kommen! Wie soll der normale Angler wissen, was wo gilt?!

Somit hier wichtigsten für die Nordseeinseln:
Aal 35cm (Blankaal 28cm), Butte 20cm (Stein- & Glattbutt 30cm), Hering 20cm, Kabeljau 35cm, Meeräsche 40cm, Scholle 27cm, Seebarsch/Wolfsbarsch 36cm, Seezunge 24cm.
Die genannten Arten haben keine Schonzeiten.
Jeder sollte sich bewusst sein, dass die o.g. Maße nicht "wie gewohnt" auf der Grundlage von Geschlechtsreife festgesetzt wurden; ein Wolfsbarsch beispielsweise laicht mit 40/42cm zum ersten Mal, eine Seezunge mit ca. 30cm. Somit lohnt es m.M.n. über seine "persönlichen Mindestmaße" zumindest mal nachzudenken.
Wer sich heiss auf die Wölfe machen will, kann ja mal in die HP von Rob Staigis schauen:
http://wolfsbarsch.com/index.html