Schwarzangler verurteilt
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Schwarzangler verurteilt
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Re: Schwarzangler verurteilt
Fast noch zu billig, um richtig abzuschrecken...
Grüßle
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...
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- Thomas Kalweit
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Re: Schwarzangler verurteilt
Die Strafe wird wohl nach dem Gehalt angesetzt, da der Schwarzangler Hartz IV empfängt, ist alles etwas niedriger ausgefallen.
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Re: Schwarzangler verurteilt
10 mal nicht erwischt ist die Tageskarte teurer. . . .
...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
Besser geht es ohne TSKH
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Re: Schwarzangler verurteilt
Man merkt, hier ist wenig Erfahrung vor Gericht vorhanden; nicht zu fassen!
Was habt ihr früher gemacht, als sich alle Altersgenossen in schmierigen Discos um die Frauenwelt geprügelt haben, hm?
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe ... schland%29
Jungs, es nicht nie zu spät um Justitia näher kennen zu lernen.
Was habt ihr früher gemacht, als sich alle Altersgenossen in schmierigen Discos um die Frauenwelt geprügelt haben, hm?
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe ... schland%29
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Re: Schwarzangler verurteilt
Erfahrungsbericht eines Bekannten, von Beruf Angelgerätehändler, über die Anzeige wegen schwarzangeln bei einem erwischten Hartz IV- Empfänger. "Lohnt sich nicht, da ist ja doch nichts zu holen!" so die Aussage einer Bonner Polizeidienststelle. Der Erwischte hat an dem See eines kleinen Vereins ohne Angelschein und Erlaubnisschein geangelt. 

Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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- Mr.Muffelmolch
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Re: Schwarzangler verurteilt
Zumindest ist dieser noch vor Gericht gelandet, schonmal ein großer Pluspunkt.
Bei uns kann man machen, was man will, der Richter lässt sie alle wieder laufen
Ich hatte ja schonmal in einem anderen Thread darüber geschrieben, dass unsere Staatsanwaltschaft trotz Fotos und Videoaufnahmen von der Straftat unseren Stadtbekannten Fischwilderer immer laufen lässt.
Ich weiss mittlerweile auch nicht mehr, was ich noch machen soll....
4
mal auf frischer Tat ertappt, leider nur 2 Mal auch tatsächlich Anzeige erstattet, da offensichtliche Beweise in Form von Video und Fotoaufnahmen vorhanden, auf dem Polizeirevier zur Anhörung gewesen.... ... bringt alles nix, die Beweise wollte nichteinmal jemand sehen.
Verfahren aus Nichtigkeit eingestellt.
Die ( mittlerweile sind es ja nun mehrere, zwischenzeitlich werden ja schon minderjährige rekrutiert, da noch nicht strafmündig) turnen jetzt während der Schonzeit munter durch die Forellenbäche und plündern selbige.
Schnüre und daran verendete Karpfen hab ich auch schon gefunden, kein schöner Anblick
.
Diese Jahr werde ich sie gewiss wieder erwischen, bringen tut´s ja eh nix.
Schon traurig.......und einfach nur zum Kopfschütteln.
Bei uns kann man machen, was man will, der Richter lässt sie alle wieder laufen

Ich hatte ja schonmal in einem anderen Thread darüber geschrieben, dass unsere Staatsanwaltschaft trotz Fotos und Videoaufnahmen von der Straftat unseren Stadtbekannten Fischwilderer immer laufen lässt.
Ich weiss mittlerweile auch nicht mehr, was ich noch machen soll....
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Verfahren aus Nichtigkeit eingestellt.
Die ( mittlerweile sind es ja nun mehrere, zwischenzeitlich werden ja schon minderjährige rekrutiert, da noch nicht strafmündig) turnen jetzt während der Schonzeit munter durch die Forellenbäche und plündern selbige.
Schnüre und daran verendete Karpfen hab ich auch schon gefunden, kein schöner Anblick

Diese Jahr werde ich sie gewiss wieder erwischen, bringen tut´s ja eh nix.
Schon traurig.......und einfach nur zum Kopfschütteln.
Re: Schwarzangler verurteilt
Ohne jetzt die Justiz in Schutz nehmen zu wollen, die Priorität von Fischwilderei/Diebstahl steht nicht weit vorn. In erster Linie sind Richter gehalten Haftsachen zu bearbeiten, denn ansonsten werden all die Kameraden nach (ich glaube 6) x-Monaten U-Haft entlassen, egal wie schwerwiegend das Delikt ist.
Weiter wird geschaut, ob der Delinquent bereits bekannt oder noch unbedarft ist, dazu ob denn ein Schaden entstanden ist, sprich Fische entnommen wurden oder ob es sich "nur um den versuch" handelt. Es macht viell. manchmal Sinn zu warten, bis der Vogel auch was in der Tüte hat
Auch werden Verfahren gegen Geldzahlung eingestellt, der Kläger erfährt nicht zwangsläufig davon.
Zumindest werden auch die eingestellten Verfahren vermerkt, so dass im Wiederholungsfall nicht mehr von einem minderschweren Fall ausgegangen werden kann.
Tröstet dich jetzt vermutlich wenig, Mr. Muffelmolch.
Weiter wird geschaut, ob der Delinquent bereits bekannt oder noch unbedarft ist, dazu ob denn ein Schaden entstanden ist, sprich Fische entnommen wurden oder ob es sich "nur um den versuch" handelt. Es macht viell. manchmal Sinn zu warten, bis der Vogel auch was in der Tüte hat

Auch werden Verfahren gegen Geldzahlung eingestellt, der Kläger erfährt nicht zwangsläufig davon.
Zumindest werden auch die eingestellten Verfahren vermerkt, so dass im Wiederholungsfall nicht mehr von einem minderschweren Fall ausgegangen werden kann.
Tröstet dich jetzt vermutlich wenig, Mr. Muffelmolch.
- Fishermanslure
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Re: Schwarzangler verurteilt
Da ist es wohl am Ende doch besser, wenn du in so einem Fall plötzlich das Übergewicht bekommst, oder ausrutscht und dabei ganz zufällig den Übeltäter im Gewässer versenkst.
Wie es rein rechtlich mit der Beschlagnahme des Angelgeräts aussieht weiss ich leider auch nicht so genau, was allerdings bei ausgelegten Mundschnüren auch nix bringen würde...

Wie es rein rechtlich mit der Beschlagnahme des Angelgeräts aussieht weiss ich leider auch nicht so genau, was allerdings bei ausgelegten Mundschnüren auch nix bringen würde...
Grüßle
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...
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- Mr.Muffelmolch
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Re: Schwarzangler verurteilt
@ Fishermanslure:
Daran hab ich auch schon gedacht......
Was die Beschlagnahme des Angelgerätes betrifft bewegt man sich hierbei auch auf seehr dünnem Eis.
Darf man auch nicht so ohne weiteres.
Beim letzten Mal ist demjenigen bei der Flucht auch ein Unterfangkescher aus dem Rucksack gefallen und auf den Video´s die ich gemacht hab ist auch eindeutig zu erkennen wie dieser zum Einsatz kam.Blöd nur wenn die kein Richter sehen will.
selbst wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
Was das Aufnehmen von Videomaterial betrifft darf man dies übrigens, auch OHNE den Straftäter vorher fragen zu müssen, ob ich diesen bei der Straftat filmen darf
. Ich glaub darüber hatten wir in dem anderen Thread auch diskutiert.
Der Polizeikomissar meinte beim Verhör dass dies im Falle von Stragtaten möglich wäre, da es sich im Grunde ja um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte handeln würde, wenn man jemanden filmt ohne dass dieser etwas davon mitbekommt.
Hab ihn extra deswegen nochmal gefragt.Wir haben ja auch Polizisten hier im Forum, vielleicht kann dazu ja auch jemand etwas sagen
.Was darf ich, was darf ich nicht ?
Was die Mundschnüre betrifft hab ich es so gehandhabt, dass ich beim Rundgang ums Gewässer speziell darauf geachtet hab, meist sieht man ein Stück Schnur aus dem Wasser schauen oder manche Stöcke sehen nicht natürlich gewachsen aus.Hat aber auch ganz schöne Ausmaße angenommen, ein Bekannter hat voriges Jahr erzählt, dass jemand damit geprahlt hätte 60 !! Schnüre auf rund 8 Hektar Wasserfläche verteilt zu haben.Da findet man nie alle.
Wie gesagt, einfach nur zum Kopfschütteln. Schade dass man aus rechtlicher Hinsicht nicht mehr machen kann.
Wird ja eh alles wegen Nichtigkeit eingestellt.
Daran hab ich auch schon gedacht......
Was die Beschlagnahme des Angelgerätes betrifft bewegt man sich hierbei auch auf seehr dünnem Eis.
Darf man auch nicht so ohne weiteres.
Beim letzten Mal ist demjenigen bei der Flucht auch ein Unterfangkescher aus dem Rucksack gefallen und auf den Video´s die ich gemacht hab ist auch eindeutig zu erkennen wie dieser zum Einsatz kam.Blöd nur wenn die kein Richter sehen will.

Was das Aufnehmen von Videomaterial betrifft darf man dies übrigens, auch OHNE den Straftäter vorher fragen zu müssen, ob ich diesen bei der Straftat filmen darf

Der Polizeikomissar meinte beim Verhör dass dies im Falle von Stragtaten möglich wäre, da es sich im Grunde ja um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte handeln würde, wenn man jemanden filmt ohne dass dieser etwas davon mitbekommt.
Hab ihn extra deswegen nochmal gefragt.Wir haben ja auch Polizisten hier im Forum, vielleicht kann dazu ja auch jemand etwas sagen

Was die Mundschnüre betrifft hab ich es so gehandhabt, dass ich beim Rundgang ums Gewässer speziell darauf geachtet hab, meist sieht man ein Stück Schnur aus dem Wasser schauen oder manche Stöcke sehen nicht natürlich gewachsen aus.Hat aber auch ganz schöne Ausmaße angenommen, ein Bekannter hat voriges Jahr erzählt, dass jemand damit geprahlt hätte 60 !! Schnüre auf rund 8 Hektar Wasserfläche verteilt zu haben.Da findet man nie alle.
Wie gesagt, einfach nur zum Kopfschütteln. Schade dass man aus rechtlicher Hinsicht nicht mehr machen kann.
Wird ja eh alles wegen Nichtigkeit eingestellt.
Re: Schwarzangler verurteilt
Bin kein Polizist od. Jurist, nur vereinsinterner Aufseher, aber du darfst -sollst sogar (Beweissicherung)- Schwarzangler fotografieren/filmen. Auch darfst'e diese Aufnahmen Kollegen zeigen, nach dem Motto, "kennt den wer" od. "wenn du diesen auch mal erwischt, ich hab den bereits verwarnt".Mr.Muffelmolch hat geschrieben:...Was darf ich, was darf ich nicht ?...
Was du keinesfalls darfst, ist solche Aufnahmen veröffentlichen, dies verletzt die Rechte am eigenen Bild; mit einer Facebookseite, "kennt einer diesen Wilderer", kann's Probleme geben.

Gerät sicherstellen, was & wie kontrollieren, Personen gar festhalten,... komplexes Thema, auch abhängig vom eigenen Status (amtl. Fischereiaufseher, vom Verband bestellter Aufseher, vom Verein berufener Aufseher, Vereinsmitglieder, Jedermann-Rechte...) und vom einzelnen, vorliegenden Fall; sprengt hier jeden Rahmen.
Dein Verein/Verband kann dir die Möglichkeit geben, tiefer ins Thema zu tauchen, z.B. Fortbildungslehrgang Fischereiaufseher.
Dass die Polizei in deinem Fall die Beweismittel nicht angenommen & a.d. Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, ist schon merkwürdig...
PS: Umgang mit Wilderern, was darf/sollte wer... - wäre evtl. mal ein Thema für 'nen F&F-Artikel.
- Mr.Muffelmolch
- Erfahrener User
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- Registriert: 21 Mär 2009 21:18
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Re: Schwarzangler verurteilt
Ist ja eh schon stadtbekannt, von daher wäre es nichts Neues.
Problem dürfte sein, dass ich zu 95% alleine unterwegs bin, da fehlen dann einfach zweite Zeugen, deswegen hab ich mir auch angewöhnt eine Kamera dabeizuhaben.
Aber die Idee mit dem Artikel fänd ich gar nicht so schlecht
.Anders werden einem solche Informationen allerhöchstens noch im Vorbereitungslehrgang bzw, Aufseherschulung für Bestätigung vermittelt(machen aber die wenigsten).
Bin leider "nur" berufener Aufseher, da ich sowieso den Großteil meiner Freizeit am Wasser verbringe.
Interessant wäre es auf jeden Fall........
Es muss ja nicht immer alles mit Fische fangen zu tun haben, das Drumherum( eventuell Gewässer hege;-kunde, Ichthyologie, Limnologie etc., neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in Form von Studien....
) les ich auch immer wieder gern, auch ein Grund hier im Forum aktiv zu sein, man ist immer auf dem neuesten Stand.
Mit freundlichen Grüßen
Mr. Muffel
Problem dürfte sein, dass ich zu 95% alleine unterwegs bin, da fehlen dann einfach zweite Zeugen, deswegen hab ich mir auch angewöhnt eine Kamera dabeizuhaben.
Aber die Idee mit dem Artikel fänd ich gar nicht so schlecht

Bin leider "nur" berufener Aufseher, da ich sowieso den Großteil meiner Freizeit am Wasser verbringe.
Interessant wäre es auf jeden Fall........
Es muss ja nicht immer alles mit Fische fangen zu tun haben, das Drumherum( eventuell Gewässer hege;-kunde, Ichthyologie, Limnologie etc., neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in Form von Studien....

Mit freundlichen Grüßen
Mr. Muffel
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