Nachtangeln verboten

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Nachtangeln verboten

Beitrag von Hausi » 10 Feb 2003 16:07

In Bayern is bekanntlich das Nachtangeln verboten.

Nun habe ich mal ins Forum des Landesfischereiverbandes geschaut.

Und da wurde vom Landesfischereiverband als Grund für´s Nachtangelverbot folgendes angegeben.

"Nachtangelverbot wird deshalb beibehalten, weil es den Schwarzfischern Vorschub leisten würde" [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]

http://www.lfvbayern.de/ts/df/264.html
ist es nachzulesen. Unten ist der funktionierende Link

Und das Schlimme ist, daß auch noch die Vereinsoberen da mitmachen. Von den Herren Verbandsfunktionären bin ich nix anderes gewohnt [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img]

Eine dümmere Begründung fürs Nachtangelverbot, ist mir noch nicht untergekommen.
Man muß sich fragen, ob der Landesfischereiverband mitsamt seinen Funktionären, überhaubt noch eine Daseinsberechtigung im Namen der Angler hat.

Vielleicht schreibt der eine oder andere auch mal seine Meinung ins Forum des Landesfischereiverbandes, damit die auch mal mitkriegen, was an der Basis los ist.

Bis jetzt wissen die es nämlich nicht [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img] [img]images/smiles/icon_eek.gif[/img]

WEG MIT DEM NACHTANGELVERBOT!!!!!!!!!
Gemeinsam müßte es zu schaffen sein, wenn´s auch etwas dauert

[ 10. Februar 2003: Beitrag editiert von: Hausi ]
Hier

[ 10. Februar 2003: Beitrag editiert von: Hausi ]

[ 10. Februar 2003: Beitrag editiert von: Hausi ]

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Nachtangeln verboten

Beitrag von andal » 10 Feb 2003 18:04

Wieso sollte es anders sein?

In solchen Gremien sitzen, wie in Deutschland üblich, nur altersschwache Sesselfurzer.
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Beitrag von Walleye » 10 Feb 2003 18:20

Leider ist das immer so,
obe es Nachtangeln ist, die Wathose, ein Echolot oder ein Bellyboat.
Am meisten wettern ausgerechnet diejenigen gegen alles, die 1 mal im Jahr Angeln gehen, ohne Sachkentniss wird alles verboten. Neid ist hier wohl die Antriebsfeder. Anlass ist meist ein gesichteter Angler, der es sich herausgenommen hat, einen guten Fisch zu fangen.
Welche Mühen der Fänger unternommen hat, wird dabei übersehen.

Gruß Jens

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Beitrag von reverend » 10 Feb 2003 18:31

§ 12 Abs. 3.2. AVFiG (Bayern):

Die Bezirke können ...

"abweichend von Abs.1 Nr.6 den Fang von Aalen, Welsen, Rutten und Krebsen durch menschliche Tätigkeit ganzjährig bis 24 Uhr, für die Dauer der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr zulassen."

Oberbayern macht von dieser Regelung Gebrauch.

§ 12 Abs.1 Nr.6 AVFiG (Bayern):
Verboten ist ...
"der Fang von Fischen durch menschliche Tätigkeit zur Nachtzeit (eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang)"

[ 10. Februar 2003: Beitrag editiert von: reverend ]

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Beitrag von mikesch » 10 Feb 2003 18:44

Nachtangelverbot aufheben -> Gesetzesänderung

D.h. die Mühlen mahlen seehhhhr langsam.

1. Die Basis, wir Mitglieder in Vereinen, müssen unsere Vorstände davon überzeugen, dass das Verbot aufgehoben werden muss.
2. Die Vorstände müssen den Fischereiverband Oberbayern davon überzeugen.
3. Dieser wiederum den Landesfischereiverband Bayern.
4. Der Verband muss eine Gesetzesnovellierung erwirken.
Auch alle anderen Verbände (Naturschutz ...) müssen zustimmen.
Ob das ohne Reibungsverluste (Zugeständnisse der Angler an die "Naturschützer") funktioniert ist fraglich.

Es ist ein schwerer Weg.

[ 10. Februar 2003: Beitrag editiert von: mikesch ]
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Gruß
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Beitrag von mikesch » 10 Feb 2003 18:46

Hi reverend,

In OBB ist nur der Aalfang bis 1:00 Uhr erlaubt.
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Beitrag von Hausi » 10 Feb 2003 19:09

Sicher die Mühlen arbeiten langsam. Aber irgendwann muß der Anfang gemacht werden.

Sonst können wir unser Hobby in einigen Jahren an den Nagel hängen. Schlimm daran ist, daß unsere eigenen Vertreter uns in die Suppe kotzen [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img]

Die Demontage unseres Hobby´s fängt mit schwachsinnigen Vorschriften an (z. B. am Starnberger See, darf man vom Boot aus nur zu zweit angeln, d.h. zu dritt darf man nicht am Boot sitzten [img]images/smiles/icon_eek.gif[/img] usw. usw.)

Und geht weiter, mit schwachsinnigen Gesetzten, wie daß Nachtangelverbot. Wo ist bitte ein Ende erreicht?

Wenn wir uns nicht wehren, sehe ich keine Zukunft für uns.

Und dann würde mich noch interessieren, was Ihr von der Begründung haltet, weswegen das Nachtangelverbot aufrecht erhalten wird? (Schwarzangler)

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Beitrag von andal » 10 Feb 2003 19:51

Wenn des Nachts keine Angler am Gewässer sein dürfen, dann reduziert das die Zahl der Schwarzfischer. Na logisch, denn so ganz alleine, im Dunklen, da fürchten sich die Burschen und bleiben dann lieber zu Hause bei der Mami.

Wo wurde diese Begründung eigentlich vefasst? In Gabersee in der geschlossenen Abteilung?
Für Nichtsüdostbayern: Gabersee ist das Bezirksirrenhaus!

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Beitrag von mikesch » 10 Feb 2003 20:03

Ich glaub' eher, die Kontrolleure trauen sich nicht an's Wasser [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] .
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Beitrag von andal » 10 Feb 2003 21:40

Was für Kontolleure?
In den letzten Jahren wurde ich genau einmal "überprüft". Der Polizist kam auch nur deshalb, weil er selber Angler ist und wissen wollte, wo es Karten gibt. Wir haben dann einen Kaffee aus Kanne von Thermos genommen. Meinen Schein hat er nie gesehen!

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Beitrag von hecht24 » 10 Feb 2003 23:09

die bayern koennen einem was die gesetze angeht echt leid tun
[img]images/smiles/icon_sad.gif[/img] [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img] [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img]
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Beitrag von Just » 11 Feb 2003 00:56

In Ufr. ist das Fischen auf Aal und Waller bis 01:00 Uhr erlaubt. Das Verbot an sich ist für mich allerdings auch ein Witz, kommt vermutlich aus der Zeit, als man noch auf Dinosauriern zum Fischen geritten ist.
Aber ich kann mikesch da nur beipflichten - es wäre eine Gesetzesänderung vonnöten und die kommt meistens erst dann, wenn das Thema aus anderen Gründen schon längst wieder überholt ist - Jahrzehnte später.

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Beitrag von Harzangler » 11 Feb 2003 12:18

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mikesch:
<STRONG>Nachtangelverbot aufheben -> Gesetzesänderung

D.h. die Mühlen mahlen seehhhhr langsam.

1. Die Basis, wir Mitglieder in Vereinen, müssen unsere Vorstände davon überzeugen, dass das Verbot aufgehoben werden muss.
2. Die Vorstände müssen den Fischereiverband Oberbayern davon überzeugen.
3. Dieser wiederum den Landesfischereiverband Bayern.
4. Der Verband muss eine Gesetzesnovellierung erwirken.
Auch alle anderen Verbände (Naturschutz ...) müssen zustimmen.
Ob das ohne Reibungsverluste (Zugeständnisse der Angler an die "Naturschützer") funktioniert ist fraglich.

Es ist ein schwerer Weg.

[ 10. Februar 2003: Beitrag editiert von: mikesch ]</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Hallo mikesch.

Ich denke und da bin ist nicht von abzubringen, das die Mitgliederversammlung entscheidet, was in einem Verein gemacht wird und was nicht. Meiner Meinung nach ist nicht der Vorstand davon zu überzeugen, Verbote, welcher Art auch immer, abzulösen, sonder dieMitglieder müssen sich einig sein. Überzeugen, Antrag stellen, abstimmen: Fertig

Jetzt hat der Vorstand die Enstcheidung der Mitglieder vorzubringen. Leider ist in vielen Vereinen die alte Garde zu stark vertreten und die sind meistens dem Vorstand "hörig".

Alles weitere wird sich geben, wenn alle Angler sich einig sind und die Verbände endlich derren Interessen vertreten.
!!Tight Lines!!

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Beitrag von Just » 11 Feb 2003 15:15

Hi Harzangler,
möglicherweise ist das bei euch anders geregelt, Fischerei ist ja Ländersache. Bei uns in Bayern ist das Verbot gesetzlich verankert, da kannst Du Dich, auch wenn Du Dir im Verein einig bist, nicht drüber hinwegsetzen. Das meint mikesch mit dem von ihm beschriebenen Weg - und spätestens in der mittleren Instanz wirst du ausgebremst, denn dort hocken noch die Betonköpfe, nicht unbedingt mehr auf Vereinsebene.

Rüdiger Klose
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Beitrag von Rüdiger Klose » 11 Feb 2003 16:53

Hallo ihr Bayuwaren und andere !
Ihr sprecht oder schreibt von Verbänden und Funktionären und dergleichen , schaut doch mal am Starnberger See vorbei , dort sitzt der Bayerische ALLEIN HERRSCHER über die Fischerei . Er ist es der die Beziehungen ( auch Vitamin B genannt ) zu allen hat , alle Fragen ihn und was er denkt wird gemacht und ist Gesetz in Bayern . Wenn Wondrack und Kollegen als Landesfischerei Berater zu einer Stellungnahme gebeten werden , wird er immer auch um eine gebeten . Auf wen die Landesregierung hört ist ja klar . Ergebniss von mehreren Jahren reiflichen überlegens nur einer Person ist euer Fischereigesetz . Ich kenne mich da leider sehr gut aus .
Der Allein Herrscher hat aber zugegebenermaßen auch sehr viel fachliche Kompetenz .
Wer jetzt hier Rechtschreibfehler findet , -- darf sie bei E-Bay versteigern .
Gruß und Petri Heil
Rüdiger
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