??? Unfair oder (leider) sinnvoll ???

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Dorschjäger
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Beitrag von Dorschjäger » 22 Nov 2001 18:23

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DozeyDragon:
<STRONG>Vor einigen Wochen bin ich mit meinem Schwager zum Zanderfischen an einen Vereinsgewässer gefahren. Auto abgestellt, erseinmal sehen, wie es am Wasser ist und die Plätze aussuchen. Wir waren nicht allein: ein Vereinsmitglied kam die Uferböschung hoch, mit einem, locker 10cm unter dem Mindestmaß messenden, Hecht, den er gerade ausgenommen hatte. Mit der Ausrede, der hätte doch sowieso viel zu tief geschuckt, rechtfertigte er sein tun! Nun meine Frage: Wie würdet Ihr in dieser Situation handeln? Soll man das durchgehen lassen oder nicht? Ich war kurz davor den Vereinsvorstand zu informieren oder einen Aufseher anzurufen, da es mir übel aufgestossen hatte und ich ziemlich sauer/ entäuscht war. Ich tat es nicht, da es auch nicht das feinste ist, jemanden anzuschwärzen, aber im nachhinein ärgere ich micht darüber. Wie soll unsere Lobby den eine angesehene werden/ bleiben, wenn man solchen "Raubbauern" freie Hand läßt? Wie würdet Ihr handeln, ist es unfair oder nur gerecht? [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img] <A HREF="mailto:jakl@zedat.fu-berlin.de">jakl@zedat.fu-berlin.de</A> </STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

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Beitrag von Dorschjäger » 22 Nov 2001 18:33

Hallo,
ich habe deinen interessanten Beitrag vom
Zanderfischen gelesen.
Für mich gibt es da keine Alternative!
Wer meinen Verein schädigt,der gehört gemeldet. Ich finde es unglaublich wie sich manche Vereinsmitglieder verhalten.
Meine Familie und ich waren heuer am Storchensee bei Ribe in Dänemark. Ich beobachtete einen Fliegenfischer der den gefangenen Forellen, ohne sie zu betäuben, die Köpfe abgeschnitten hat. Ich habe ihn bei der Verwaltung gemeldet und er wurde vom Fischen ausgeschlossen.
Angler, die sich so verhalten sind für mich Wilderer und haben im Verein nichts verloren!

Gruß und ein
kräftiges Petri

von Dorschjäger

DozeyDragon
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Beitrag von DozeyDragon » 23 Nov 2001 02:32

Vor einigen Wochen bin ich mit meinem Schwager zum Zanderfischen an einen Vereinsgewässer gefahren. Auto abgestellt, erseinmal sehen, wie es am Wasser ist und die Plätze aussuchen. Wir waren nicht allein: ein Vereinsmitglied kam die Uferböschung hoch, mit einem, locker 10cm unter dem Mindestmaß messenden, Hecht, den er gerade ausgenommen hatte. Mit der Ausrede, der hätte doch sowieso viel zu tief geschuckt, rechtfertigte er sein tun! Nun meine Frage: Wie würdet Ihr in dieser Situation handeln? Soll man das durchgehen lassen oder nicht? Ich war kurz davor den Vereinsvorstand zu informieren oder einen Aufseher anzurufen, da es mir übel aufgestossen hatte und ich ziemlich sauer/ entäuscht war. Ich tat es nicht, da es auch nicht das feinste ist, jemanden anzuschwärzen, aber im nachhinein ärgere ich micht darüber. Wie soll unsere Lobby den eine angesehene werden/ bleiben, wenn man solchen "Raubbauern" freie Hand läßt? Wie würdet Ihr handeln, ist es unfair oder nur gerecht? [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img] <A HREF="mailto:jakl@zedat.fu-berlin.de">jakl@zedat.fu-berlin.de</A>
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Beitrag von Just » 09 Feb 2002 15:43

Dozey, ich hatte Dein Post leider übersehen, da ich zu dem Zeitpunkt in Kur war.
In der Rechtssprechung gibt es einen Leitspruch "Im Zweifelsfalle für den Angeklagten", deshalb würde ich dem Fänger erstmal glauben, ihn vielleicht darauf hinweisen, seine Montage zu überprüfen, grössere Haken zu nehmen etc.
Fängt er allerdings öfter untermassige Fische, die "zu tief" geschluckt haben, dann würde ich ihn zur Meldung bringen.
Etwas ähnliches ist mir selbst erst vor ca. einem viertel Jahr passiert, siehe hier. Ich hätte es auch verschweigen können, oder vordatieren können, denn bei dem Fang war niemand dabei, aber ich kann mein Tun vertreten, denn der Fisch wäre verludert - also warum sollte ich lügen - der Haken sass am Mageneingang.
Es gab früher z.B. am Edersee die Regelung, das verangelte Fische zu töten sind und zerstückelt ins Wasser zurückzugeben sind. Diese Regelung empfinde ich als absolut schwachsinnig, denn erstens widerspricht es einer sinnvollen Verwertung des Fangs (auch wenn er untermassig ist) und zweitens trägt es nicht unbedingt zur Wasserqualität bei, sei es durch den Abbau der Fischstücke oder durch Wiedereinbringen von Krankheiten, beispielsweise, wenn der Fisch einen Bandwurm hatte.
Wie ich gehört habe, wurde diese Regelung, zumindest am Edersee, geändert. Hier in Bayern ist es gesetzlich verankert, dass verangelte Fische zu töten und zu verwerten sind, wobei man über die Art der Verwertung durchaus streiten kann.
Ich denke, mit ein paar unredlichen "Kollegen" können wir alle leben.

[ 10. Februar 2002: Beitrag editiert von: Just ]

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Beitrag von seed » 10 Feb 2002 02:38

Man kann es ja nicht genau sagen, sollte der Hecht wirklich zu tief geschluckt haben (was meistens an einem schlechten Fischer liegt) wäre es Tierquälerei gewesen ihn wieder hineinzusetzen. Stell dir mal vor der Magen wäre verletzt und die Magensäure würde auslaufen. Für zu tief geschluckte Fische sehe ich Ausnahmen beim Mindestmaß für sinnvoll an. Allerdings kann man im Nachhinein immer sagen er hätte zu tief geschluckt...

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Beitrag von GeFue1 » 10 Feb 2002 10:26

Ein Blick in die Rechtsvorschriften kann auch hier helfen. Schonzeiten und Mindestmaße sind aus rechtlicher Sicht nichts anderes als ein Aneignungsverbot (Verwertungsverbot). Niemand darf also untermaßige und/oder während der Schonzeiten gefangene Fische verwerten. In einigen Landesfischereiordnungen ist deshalb geregelt, dass in den Schonzeiten gefangene und/oder untermaßige Fische "unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen (sind). Muss mit ihren Eingehen gerechnet werden, sind sie zu töten und unverzüglich zu vergraben, sofern am Fanggewässer eine anderweitige Beseitigungnicht vorgeschrieben ist. Ihre Verwertung ist auch dann verboten, wenn sie tot angelandet werden." (§ 4 Abs. 1 der Landesfischereiordnung Nordrhein-Westfalen). Der Verstoß gegen das Verwertungsverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die in Nordrhein-Westfalen mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geanhndet werden kann.

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