Das Karpfen-Urteil

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von Fliegenfischer » 30 Nov 2001 10:26

Jürgen,
Du scheinst ja wirklich empfindlich zu sein, wenn das Wort Karpfen fällt. Nur geht es hier m. E. schon länger nicht mehr darum, was Karpfenangler machen und was nicht. Ich wollte mit oben Gesagtem lediglich daruaf hinweisen, dass ich schon die Gefahr sehe, dass da jemand mal den Schlussstrich unter unser Vergnügen setzt. Ich habe das in anderen Hobbybereichen leider schon erlebt. Auch hier waren die Umweltschützer massgebendes Organ.

Das mit der Fütterei interessiert mich (Berufskrankheit)- UND DESHALB HABE ICH AUCH DARAUF HINGEWIESEN. Es ist ein Beispiel dafür, dass- wenn die Verordnung auch hinsichtlich des Anfütterns greift- was Gesetze mittelbar anrichten, auch wenn diese Aspekte nie vom Gesetzgeber gewollt waren. Kannst Dir ja mal die Mühe machen und Dir das "Gesetz über das Verbot des Verfütterns .... bestimmter Futtermittel" besorgen und mal nicht allzu blauäugig die Regelung in Bezug auf Anfüttern hinterfragen. Und sieh diese Verordnung bitte immer unter dem Gesichtspunkt, dass de lege Angeln dem Nahrungserwerb dient.

Aber so lange hier nur Karpfenangler mit besonderen Empfindlichkeiten auf das Wort "Karpfen" reagieren, ist eine sachliche Diskussion über den Ausgangspunkt des Threads wohl nicht möglich. Sägen wir halt weiter an unserer Angelrute.


Olli

Carpcatcher
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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von Carpcatcher » 30 Nov 2001 11:15

Um Dir die Suche zu erleichtern: http://www.verbraucherministerium.de/ve ... e-info.htm
Du siehst, wir informieren uns.
Wieso "Befindlichkeiten der Karpfenangler"??

ES POSTET JA SONST KEINER !!!!!!!

Die einzigen, die sich AKTIV einsetzen sind ja komischerweise nur wir, merkwürdig...
Geist ist geil

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von wolle612 » 30 Nov 2001 13:41

Nachdem ich jetzt Eure Beiträge gelesen habe
steigt in mir doch die Wut hoch:C+R,und dann
noch mit Bild in die Zeitung-das ist mal wieder ein weiterer Schritt in Richtung Angelverbot in Deutschland! Habt Ihr denn aus dem Wettfischverbot gar nichts gelernt?
Wißt Ihr denn nicht, auf welch wackeligen Füßen Euer Recht steht in Deutschland angeln zu dürfen? nd dann gebt Ihr Peta und co noch solche Steilvorlagen,na denn gute Nacht der Angelfischerei in Deutschland! [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img]

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Beitrag von Carpomanik » 30 Nov 2001 19:31

[img]images/smiles/icon_eek.gif[/img] mir geht es eigentlich bei der ganzen diskussion nich nur darum ob man fische zurücksetzten darf oder nich ob man nacht fischen darf oder nich das is nich das grösste prob ihn meine augen wie Jürgen schon treffend formoliert hat gibt es genug sand am mehr wo man fischen kann aber was mich am meisten aufregt is das ansehen der angler in deutschland den die angler die z.B. Passanten oder ähnlichen ihm kopf beliebn ist nich der brave opa mit der telle rute oder der ordentliche carphunter der seinen platzt sauber hällt oder dre fliegenfischer der am bach lan waded usw. Nein es ist das asozialle pack das an den see kommt erst mal das bier in die hand ( ich hab nix dagegen wenn man beim angeln was trink auch wenns mal mehr is so lange man alles ordentlich lässt) sich aufführen wie die letzten menschen bzw. die ersten auf der welt und die dosen dann brav ins gebüsch werfen und die mais- und würmdose gleich hinterher her. sorry aber die sind für mich wirklich asozial weil asozial heist ja gegen die geselschaft oder so egoitisch oder so. ich denke dass das sehr treffend is für solche individuena. Ich kanns einfach nich mehr sehen und mir tuts ihm herzen weh also wenn man solche leute nich zur vernuftbringen kann müssen geldstrafen her und fischereischein éntzug. oder was sagt ihr dazu

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Beitrag von Carpomanik » 30 Nov 2001 19:33

ups das sollte sand am meer heisen da oben nich sand am mehr

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von GeFue1 » 30 Nov 2001 20:18

Lieber Fliegenfischer,
für die Rechslage hat ein "orbier dictum" niemals von Bedeutung. Die Rechtslage ergibt sich nämlich aus der genannten Vorschrift des Tierschutzgesetzes. Soweit Einige mit der Formulierung "das kann doch nicht im Sinne des Gsetzgebers sein" fabulieren, bedarf es bei der genannten Strafvorschrift keiner teleologischen Auslegung des Tierschutzgesetzes (die teleologische Auslegung ist eine juristische Methode, bei der nach den Zielen des Gsetzgebers geforscht wird). Im Übrigen bin ich erstaunt, dass so locker von einer Ungenießbarkeit eines großen Karpfens geschrieben wird. Sind größere Karpfen etwa giftig und ist das dem Fisch von außen anzusehen? Spaß beiseite, die Beurteilung, ob ein Fisch ungenießbar ist oder nicht, steht nicht im Belieben eines jeden Anglers. Diese Eigenschaft eines Fangs lässt sich nur objektiv - im Zweifel durch den Richter - feststellen. Soweit sollte es aber eigentlich gar nicht kommen; denn mit jeder Verurteilung eines Anglers wegen Tierquälerei leidet die gesamte "Zunft". Es ist daher höchste Zeit an die Vernuft des Einen oder Anderen zu appellieren, sein Verhalten zu überprüpfen, damit die "Zunft" auch künftig noch Fische mit der Angelrute fangen darf. Die Stimmem derer, die teilweise mit guten Argumenten ein Verbot der Angelfischerei fordern, werden mehr und lauter. Die Jäger haben das diese Woche wieder bei der Demonstration für ein Jagdverbot spüren müssen. In diesem Sinne wünsche ich Allen ein besinnliches viellreicht nachdenkliches Adventswochenende.

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von Fliegenfischer » 01 Dez 2001 00:13

>für die Rechslage hat ein "orbier dictum" niemals von Bedeutung<
Schon klar. Aber die teleologische Auslegung des Gesetzes sehe hier schon notwendig und damit auch das o. d. nicht als Änderung der Rechtslage, sondern als Gedanken, den man weiter denken kann. Du hast mit der Dir unterstellten Intention dahin Recht, dass man sich auf das o. d. nicht berufen kann. Aber der gerichtlich geäußerte Gedanke ist so weit nicht hergeholt. Ich denke da nur an den Fang eines Karpfens mit der Fliege in einem Gewässer, dass im Sommer eine nicht geringe Algendichte hat. Damals sagte mir der Begriff "Moseln" noch nichts UND ICH WAR NICHT AUF KARPFEN AUS. Jedenfalls war der Genuss nicht gegeben und damit ist das Tier umsonst gestorben.
Olli

[ 30. November 2001: Beitrag editiert von: Fliegenfischer ]

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Beitrag von Carpcatcher » 01 Dez 2001 00:54

So, für alle, die hier aus der Diskussion aussteigen, weil ihnen die Gnade einer humanistischen Schulausbildung nicht gegeben wurde, anbei eine Kurzübersetzung:

"orbier dictum" (lateinisch) soll wohl bedeuten "landläufige Meinung"

teleologisch (griechisch) bedeutet "auf ein Ziel hinsteuernd"

Ein kräftiges Salve und Heureka

Rex Jürgen
(der sich auch ganz prima normal ausdrücken kann)
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Beitrag von Fliegenfischer » 02 Dez 2001 00:27

Ja nun,
ich habe versucht juristische Fachtermini zu vermeiden. O. b. ist der Nebensatz, der in einem Urteil steht und nix mit der Sache zu tun hat. Hier in unserem Fall also der Punkt, bei dem das Gericht "angedacht" hat, dass man die Strafbarkeit des SOFORTIGEN Releasens überdenken KANN, wenn der Fisch ungenießbar ist.
Die teleologische Auslegung eines Gesetzes ist auch ein Fachterminus, der ausdrückt, dass man sich -wenn der Wortlaut nichts für den Fall hergibt- mal überlegt, was der Gesetzgeber mit seiner Regelung gewollt hat.
Um jetzt nicht wieder eine Diskussion zu führen; ERST; WENN DER WORTLAUT NICHTS MEHR HERGIBT. Der Wortlaut ist halt doch ziemlich im diskutierten Fall ziemlich eindeutig,
Olli

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von Mike » 02 Dez 2001 15:55

Hallo Leute!
Ich möchte eben auf die Diskusion "Boilieangler - das (un) bekannte Wesen" im Forum Aktuell hinweisen. Oben rechts findet ihr den Link dazu.

Mike

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von JoD » 04 Dez 2001 16:02

Hallo,

ich beobachte nun schon seit geraumer Zeit diese Diskussion (oder ist es mehr ein Dialog?) hier im Forum.Ich möchte es natürlich auch nicht versäumen mich kurz vorzustellen. Ich bin 36 Jahre alt und angel seit meinem 5. Lebensjahr. Im Laufe dieser Zeit bin ich sicherlich mit fast allen Fischarten mehr oder weniger konfrontiert worden.Und das ist auch sicherlich notwenig, um die unterschiedlichen Interessen div. Gruppierungen verstehen und einschätzen zu können. Heute würde ich mich als "Karpfenangler" bezeichnen , der sicherlich auch 1-2 mal im Jahr den Raubfischen nachstellt. Dieses praktiziere ich allerdings zu 100% bei unseren niederländischen Freunden in Nordholland. Zum Besseren Verständnis sei gesagt, daß es dort eine "Pflicht" ist, die gefangen Hechte wieder in Ihr Element zu entlassen. Dieses hat sicherlich auch wirtschaftliche Gründe , aber in erster Linie ist das Ausdruck der persönlichlichen Einstellung (99% der Fische werden mit angedrückten Widerhaken gefangen)Was C&R angeht, denke ich, daß es müßig ist auf nationaler Ebene darüber zu diskutieren. Ich habe nachdem, das Urteil bekannt geworden ist mit meinen europäischen Freunden darüber diskutiert (Benelux, France, Great Britain etc). Man kann dort die hier geführte Diskussion nicht nachvollziehen. Ich muss leider sagen, daß wir mitlerweile im europäischen Ausland , wenns um C&R geht und auch was die "Pornofotos" angeht, ein wenig belächelt werden.Ich kanns verstehen!
Leider gibt es viel zu viele die sich an solchen Diskussionen beteiligen, ohne über fundiertes Hintergrundwissen(s. Boilieproblematik)zu verfügen. Karpfenangler = Boilieangler werden ja mittlerweile für fast alles verantwortlich gemacht, was mit schlechten Wasserqualitäten, zurückgehenden Fischfängen, verunreinigte Ufer etc.,zu tun hat. Bei wirklich objektiver Betrachtung wissen wir das es nicht so ist und auch nicht so sein kann. Es scheint sich so eine Art "Karpfenangler in den Sack - und der Rest kann drauf schlagen"- Mentalität zu entwickeln. Eine höchst gefährliche Entwicklung, nicht auschliesslich für die "Karpfenanglerschaft" sondern inbesondere auch für das Vereinsleben. Wurden früher die Jugendlichen über das "Stippen" noch zum Angeln geführt, passiert dieses heute über das "moderne" Karpfenangeln!! Ein Ausschluss dieser "Gruppierung" bedeutet, die Vereine zerstören Ihren lebenswichtigen Unterbau an jungen Vereinsmitgliedern. Auch wenn es heute nur 1% sind, diese Zahl sieht in 10 - 15 Jahren ganz anders aus. Es geht mir nicht darum hier zu polarisieren, es geht darum gemeinsam "Lösungen" zu finden. Sicherlich müssen auch wir "Karpfenangler" bereit sein Zugeständnisse zu machen, aber ..bitteschön..sowas kann nie eine "Einbahnstrasse" sein. Jedem sollte klar sein..Druck erzeugt Gegendruck...was letztendlich bedeutet daß sich die Fronten immer mehr verhärten. Ich würde mir wünschen, daß man diese Fronten wieder "einweicht" und sich an einen Tisch setzt. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, das über ein Medium wie "F&F" oder andere Fachzeitschriften zu tun.
Das Ziel kann nicht lauten, einen Krieg zu führen mit der Absicht diesen auch noch "gewinnen" zu wollen. Ein Verlierer steht dann bereits heute fest..der "Angler"!!!

Freue mich auf weitere Beiträge

JoD

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von Veit » 11 Dez 2001 22:32

Hallo liebe Mitangler,
die Verdammung der Karpfenangler und Zurücksetzer finde ich völlig ungerechtfertigt. Ich bin selber keiner von ihnen, aber auch als Matchangler setze ich ungefähr 98 % meiner gefangenen Fische zurück. Klar nehme ich auch mal einen Portionskarpfen oder eine Forelle mit, aber wenn ich Angelkollegen sehe die einen "Schlammkapfen" von über 60 cm mitnehmen, der dann auch noch 2 Tage in der Badewanne schwimmt, dann ist einzig und allein das für mich echte Tierquälerei. Ein Karpfen der nach schnellem Fotoknipsen in die Freiheit entlassen wird hat eine ziemlich hohe Überlebenschance, aber einer der geschlachtet wird hat gar keine. Es kann auch nicht sein, dass etliche Fische abgeschlagen und dann verschenkt oder verkauft werden. Im Gesetz steht auch, dass Fische nur für den Eigenbedarf entnommen werden dürfen, doch die Moralapostel unter uns nehmen es mit diesen Passagen nicht sehr genau. Wer alles mitnimmt, was maßig ist, gefährdet den Fortbestand des Angelns, weil vorallem kleine Gewässer sehr sensibel auf solche Schlachterei reagieren. Es ist eine Frechheit, wenn sich diese Massenschlachter auch noch beschweren, dass ihre Fänge von Jahr zu Jahr schlechter werden. Wenn diese Sportfreunde so weiter machen, werden sie in einigen Jahren gar nichts mehr mitnehmen können. Wenn es darum geht, auch mal eine gute Mahlzeit zu erangeln, sind die verhassten Forellenseen genau das Richtige. Unsere eigentlichen Naturgewässer sollten aber nicht zu einer gesteuerten Fabrik verkommen und daher müssen die Fischbestände vorsichtig behandelt werden, wozu auch die umsichtige Fischentnahme gehört. Fische mitnehmen ist nichts schlimmes, aber es sollte maßvoll geschehen.

ignatius
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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von ignatius » 22 Dez 2001 07:52

Wer ist der "Journalist" Horst Stolzenburg?
Ist/war Stolzenburg Angehöriger des gleichen Angelvereins, dem der hinlänglich bekannte Oberstaatsanwalt a.D. Hermann Drossé angehört(e? Ist die im anzeigeerstattenden Tierschutzbund Bonn aktive Tochter Inken des Oberstaatsanwalts a.D. in die Anzeige involviert?
Was sagen VdSF und DAV zu der Angelegenheit?
ignatius

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von GeFue1 » 22 Dez 2001 10:41

Lieber ignatius,

die Zeiten, in denen Überbringer schlechter Nachrichten getötet wurden, sind vorbei.
Horst Stolzenburg ist ein anerkannter Journalist, der weiss, worüber er schreibt. Das ist bei vielen anderen Journalisten leider nicht der Fall. Besorge Dir das Urteil, lies es durch und bilde Dir Deine Meinung!

Gruß
Jürgen

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von sniper » 19 Jan 2002 20:15

Hallo zusammen,
sind ja schon alle Meinungen pro u. contra Karpfenangeln vertreten. Aber was für Urteile fällen denn unsere Richter? [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]

Wenn ich demnächst an unser Gewässer gehe sehe ich bestimmt einen Angelkollegen der sich auf seine Relegionsfreiheit beruft und somit auf's Schächten. [img]images/smiles/icon_redface.gif[/img]

Ne ne es gibt nicht nur schwarz und weiß sondern auch etwas dazwischen. (Die Vernunft)
[img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]
Welse zieht euch 2002 warm an ich komme.

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