Freispruch für Schwarzangler
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Freispruch für Schwarzangler
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Re: Freispruch für Schwarzangler
Edit. Will lieber doch nicht zur Selbstjustiz auffordern. Die Staatsorgane werden es schon richten....
Re: Freispruch für Schwarzangler
oh man...da bin ich aber froh, dass sowas in nrw nicht passieren kann... wie schon in der info unter dem bericht erwähnt, ist das bei uns zum glück rechtlich gut geregelt...
da fragt man sich, wofür überhaupt kontrollieren, oder?
von der deutschen justitz halte ich eh nicht viel...an erforderlichen stellen viel zu locker(z.b. schwarzangeln) dafür an harmloseren stellen viel zu hart...
man sollte die vielleicht mal drauf bringen, dass schwarzangeln auch steuerhinterziehung ist... die mehrwertsteuer für bufi und erlaubniskarte wird geprellt
dann gibts vielleicht in zukunft fürs schwarzangeln gleich "cafe viereck"
sehr traurige geschichhte
gruß vom niederrhein
matthias
da fragt man sich, wofür überhaupt kontrollieren, oder?
von der deutschen justitz halte ich eh nicht viel...an erforderlichen stellen viel zu locker(z.b. schwarzangeln) dafür an harmloseren stellen viel zu hart...
man sollte die vielleicht mal drauf bringen, dass schwarzangeln auch steuerhinterziehung ist... die mehrwertsteuer für bufi und erlaubniskarte wird geprellt

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...mir ******* egal, wer dein Vater ist! Wenn ICH hier angel, geht NIEMAND übers Wasser!!!
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Re: Freispruch für Schwarzangler
Ich kann das in der Info genannte im Landesfischereigesetz NRW nicht finden.
Auszug aus dem Landesfischereigesetz NRW:
§ 49 Mitführen von Fischereigerät
Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.
Ansonsten, liest sich wie eine Posse aus der Provinz, ach ja, Ostfriesland

Auszug aus dem Landesfischereigesetz NRW:
§ 49 Mitführen von Fischereigerät
Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.
Ansonsten, liest sich wie eine Posse aus der Provinz, ach ja, Ostfriesland

Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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Re: Freispruch für Schwarzangler
Ist ein Gummifisch, wenn ein Schlauch über dem Haken geschoben ist,Ulli3D hat geschrieben:
§ 49 Mitführen von Fischereigerät
Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.
fangfertig


Re: Freispruch für Schwarzangler
bei uns interessiert der köder nicht... ist an der rute ne rolle mit schnur, haste schon verloren...
gruß vom niederrhein
matthias
p.s.: schon mit der neuen rute gefischt silas?

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Re: Freispruch für Schwarzangler
Na da würde ich mich gern auf einen Rechtsstreit einlassen. Allein schon die Frage, ob eine Rute mit unbeködertem Haken fangfertig ist, kann garantiert Generationen von Juristen ernähren. Dann zu behaupten, dass eine Rolle an der Rute schon die Fangfertigkeit erfüllt, ich vermute, Eure Fischereiaufseher gehen da ein Stück zu weit in der Gesetzesauslegung/ -beugung
@Silas
Viele Angler glauben daran, dass sie sicher sind, wenn sie einen Gummischlauch über ihren Haken ziehen
@Silas
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Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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Re: Freispruch für Schwarzangler
@Barta:
Nein bin noch nicht dazu gekommen.Wenn ich gerade fischen geh, dann
auf Jerkhechte mit meiner anderen Kombo xD
Ich geb dir bescheid wenn ich die Rute von dir getestet hab
@all:
Wenn ein Heken über dem ein Schlauch ist als nicht fangfertige Rute zählt,
dann dürfte ein Offset angeköderter Gummi auch nicht als fangfertig bezeichnet werden.

Nein bin noch nicht dazu gekommen.Wenn ich gerade fischen geh, dann
auf Jerkhechte mit meiner anderen Kombo xD
Ich geb dir bescheid wenn ich die Rute von dir getestet hab

@all:
Wenn ein Heken über dem ein Schlauch ist als nicht fangfertige Rute zählt,
dann dürfte ein Offset angeköderter Gummi auch nicht als fangfertig bezeichnet werden.


- Thomas Kalweit
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Re: Freispruch für Schwarzangler
Zum Fischereigesetz in NRW gibt es auch eine Durchführungsverordnung für die Verwaltung und Fischereiaufsicht. Ausloten mit einem Grundblei ist in NRW meines Wissens nach schon Schwarzangeln, eigenlich sogar Herumwedeln auf dem Uferparkplatz. Mit einer verpackten Angelausrüstung im Futteral darf ich aber am Ufer sitzen...Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.

Zuletzt geändert von Thomas Kalweit am 12 Jun 2008 19:50, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Freispruch für Schwarzangler
Ja das ist eben wie im richtigen Leben.Viele Angler glauben daran, dass sie sicher sind, wenn sie einen Gummischlauch über ihren Haken ziehen



Grüsse von der Donau
Re: Freispruch für Schwarzangler
Nicht immer auf die Justiz schimpfen. Nach der geschilderten Situation kann und darf sie gar nicht anders beschließen.
Die Politik in Niedersachsen sollte ihre Gesetze klarer definieren.
Etwas zum Begriff "fangfertig" und einem möglichen Ermessensspielraum der Richterin.
'Fangfertig' bezieht sich nicht auf einen möglichen 'Fangerfolg'. Der Fisch wird ja durch den Köder und nicht durch den verpackten Haken provoziert und in seinen
Reaktion beeinfluss.
Die Politik in Niedersachsen sollte ihre Gesetze klarer definieren.
Etwas zum Begriff "fangfertig" und einem möglichen Ermessensspielraum der Richterin.
'Fangfertig' bezieht sich nicht auf einen möglichen 'Fangerfolg'. Der Fisch wird ja durch den Köder und nicht durch den verpackten Haken provoziert und in seinen
Reaktion beeinfluss.
Re: Freispruch für Schwarzangler
Wenn ich mit der Fliegenrute als Caster, nur mit Rute-Schnur- und Dubbingflusen bewaffnet, ein paar Trainingswürfe durchführe, hege ich doch nicht die Absicht zu fischen.§ 49 Mitführen von Fischereigerät
Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.
Witziger weise wurde ich bei meinen Wurftrainings bis jetzt, nur 100m von meiner Haustüre entfernt, an einem Regenbecken angemacht. Ein Anwohner stürmte aus dem Haus, hielt mir eine Gemeindezeitung hin und verwies auf die Bekanntmachung, dass an diesen künstlich angelgten Regenwasserbecken keine Kinder spielen dürfen. Begründung, Kinder würden die Uferbepflanzung beschädigen und deshalb dürfen auch keine Erwachsenen in diesem Bereich irgendwelche Freizeitaktivitäten durchführen......
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- Karsten
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Re: Freispruch für Schwarzangler
Hallo!
Nicht das ich es gut heisse, wie das und was da gelaufen ist.
Allerdings gönne ich dem BVO (?) diese Schlappe.
Denn als ich in der Gegend Urlaub machte und mir einen gültigen Angelschein unter Vorlage meines Fischerreischeins holen wollte, wurde ich mehr oder weniger beschimpft, - Den FS hätte ich wohl bei Quelle erhalten - und Ähnliches.
Gruß Karsten
Nicht das ich es gut heisse, wie das und was da gelaufen ist.
Allerdings gönne ich dem BVO (?) diese Schlappe.
Denn als ich in der Gegend Urlaub machte und mir einen gültigen Angelschein unter Vorlage meines Fischerreischeins holen wollte, wurde ich mehr oder weniger beschimpft, - Den FS hätte ich wohl bei Quelle erhalten - und Ähnliches.
Gruß Karsten
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Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
Der Schlüssel zur Wahrheit ist der freie Geist.
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- Thomas Kalweit
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Re: Freispruch für Schwarzangler
Ich habe für NRW noch einmal nachgeblättert, die Durchführungsverordnung habe ich leider nicht zur Hand. Im offiziellen NRW-Lehrbuch für die Fischerprüfung steht "nicht fangfertig montiert".
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Re: Freispruch für Schwarzangler
Da Hätte ich an der Wupper doch Wurf Übungen mit der Fliegenrute machen können
Alles eine Auslegung des Gesetzes
Gruss Walter


Alles eine Auslegung des Gesetzes

Gruss Walter

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