Freispruch für Schwarzangler

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Thomas Kalweit
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Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Thomas Kalweit » 12 Jun 2008 11:00

Matze hat in Ostfriesland einen Justizskandal aufgedeckt:


http://www.fischundfang.de/456,1941/
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mzg
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von mzg » 12 Jun 2008 11:37

Edit. Will lieber doch nicht zur Selbstjustiz auffordern. Die Staatsorgane werden es schon richten....

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Barta0815 » 12 Jun 2008 11:55

oh man...da bin ich aber froh, dass sowas in nrw nicht passieren kann... wie schon in der info unter dem bericht erwähnt, ist das bei uns zum glück rechtlich gut geregelt...
da fragt man sich, wofür überhaupt kontrollieren, oder?
von der deutschen justitz halte ich eh nicht viel...an erforderlichen stellen viel zu locker(z.b. schwarzangeln) dafür an harmloseren stellen viel zu hart...

man sollte die vielleicht mal drauf bringen, dass schwarzangeln auch steuerhinterziehung ist... die mehrwertsteuer für bufi und erlaubniskarte wird geprellt :lol:
dann gibts vielleicht in zukunft fürs schwarzangeln gleich "cafe viereck" :twisted:

sehr traurige geschichhte :!:


gruß vom niederrhein

matthias
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Ulli3D » 12 Jun 2008 11:57

Ich kann das in der Info genannte im Landesfischereigesetz NRW nicht finden.

Auszug aus dem Landesfischereigesetz NRW:

§ 49 Mitführen von Fischereigerät

Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.


Ansonsten, liest sich wie eine Posse aus der Provinz, ach ja, Ostfriesland
:lol:
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Silas » 12 Jun 2008 12:10

Ulli3D hat geschrieben:
§ 49
Mitführen von Fischereigerät

Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.
Ist ein Gummifisch, wenn ein Schlauch über dem Haken geschoben ist,
fangfertig :lol: :lol: ??

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Barta0815 » 12 Jun 2008 12:36

bei uns interessiert der köder nicht... ist an der rute ne rolle mit schnur, haste schon verloren... :wink:

gruß vom niederrhein

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p.s.: schon mit der neuen rute gefischt silas?
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Ulli3D » 12 Jun 2008 12:50

Na da würde ich mich gern auf einen Rechtsstreit einlassen. Allein schon die Frage, ob eine Rute mit unbeködertem Haken fangfertig ist, kann garantiert Generationen von Juristen ernähren. Dann zu behaupten, dass eine Rolle an der Rute schon die Fangfertigkeit erfüllt, ich vermute, Eure Fischereiaufseher gehen da ein Stück zu weit in der Gesetzesauslegung/ -beugung

@Silas

Viele Angler glauben daran, dass sie sicher sind, wenn sie einen Gummischlauch über ihren Haken ziehen 8)
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Silas » 12 Jun 2008 13:17

@Barta:
Nein bin noch nicht dazu gekommen.Wenn ich gerade fischen geh, dann
auf Jerkhechte mit meiner anderen Kombo xD
Ich geb dir bescheid wenn ich die Rute von dir getestet hab ;)

@all:
Wenn ein Heken über dem ein Schlauch ist als nicht fangfertige Rute zählt,
dann dürfte ein Offset angeköderter Gummi auch nicht als fangfertig bezeichnet werden. :lol: :lol:

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Thomas Kalweit » 12 Jun 2008 13:19

Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.
Zum Fischereigesetz in NRW gibt es auch eine Durchführungsverordnung für die Verwaltung und Fischereiaufsicht. Ausloten mit einem Grundblei ist in NRW meines Wissens nach schon Schwarzangeln, eigenlich sogar Herumwedeln auf dem Uferparkplatz. Mit einer verpackten Angelausrüstung im Futteral darf ich aber am Ufer sitzen... :wink: Ist aber wohl alles Auslegungssache des Fischereiaufsehers...
Zuletzt geändert von Thomas Kalweit am 12 Jun 2008 19:50, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Jondalar » 12 Jun 2008 13:26

Viele Angler glauben daran, dass sie sicher sind, wenn sie einen Gummischlauch über ihren Haken ziehen
Ja das ist eben wie im richtigen Leben. :lol: :lol: :lol:
Grüsse von der Donau

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Chinook » 12 Jun 2008 14:26

Nicht immer auf die Justiz schimpfen. Nach der geschilderten Situation kann und darf sie gar nicht anders beschließen.
Die Politik in Niedersachsen sollte ihre Gesetze klarer definieren.

Etwas zum Begriff "fangfertig" und einem möglichen Ermessensspielraum der Richterin.
'Fangfertig' bezieht sich nicht auf einen möglichen 'Fangerfolg'. Der Fisch wird ja durch den Köder und nicht durch den verpackten Haken provoziert und in seinen
Reaktion beeinfluss.

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Hartmut » 12 Jun 2008 16:46

§ 49 Mitführen von Fischereigerät

Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.
Wenn ich mit der Fliegenrute als Caster, nur mit Rute-Schnur- und Dubbingflusen bewaffnet, ein paar Trainingswürfe durchführe, hege ich doch nicht die Absicht zu fischen.

Witziger weise wurde ich bei meinen Wurftrainings bis jetzt, nur 100m von meiner Haustüre entfernt, an einem Regenbecken angemacht. Ein Anwohner stürmte aus dem Haus, hielt mir eine Gemeindezeitung hin und verwies auf die Bekanntmachung, dass an diesen künstlich angelgten Regenwasserbecken keine Kinder spielen dürfen. Begründung, Kinder würden die Uferbepflanzung beschädigen und deshalb dürfen auch keine Erwachsenen in diesem Bereich irgendwelche Freizeitaktivitäten durchführen......
Armes Deutschland.

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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Karsten » 12 Jun 2008 19:38

Hallo!
Nicht das ich es gut heisse, wie das und was da gelaufen ist.
Allerdings gönne ich dem BVO (?) diese Schlappe.
Denn als ich in der Gegend Urlaub machte und mir einen gültigen Angelschein unter Vorlage meines Fischerreischeins holen wollte, wurde ich mehr oder weniger beschimpft, - Den FS hätte ich wohl bei Quelle erhalten - und Ähnliches.
Gruß Karsten
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Thomas Kalweit » 12 Jun 2008 19:52

Ich habe für NRW noch einmal nachgeblättert, die Durchführungsverordnung habe ich leider nicht zur Hand. Im offiziellen NRW-Lehrbuch für die Fischerprüfung steht "nicht fangfertig montiert".
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Re: Freispruch für Schwarzangler

Beitrag von Iceman1 » 12 Jun 2008 20:06

Da Hätte ich an der Wupper doch Wurf Übungen mit der Fliegenrute machen können :? :wink:

Alles eine Auslegung des Gesetzes :twisted:

Gruss Walter 8)
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