Ich wollte mal fragen, was man als Angler alles bei sich führen muss,
wenn man kontrolliert wird.
Kescher,Hakenlöser,Fischereischein, Berichtigungskarte,Fischbetäuber.
DAs fällt mir jetzt erst mal ein gibts noch mehr von der Sorte
Das kann von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich sein. Auf jeden Fall brauchst Du den Jahresfischereischein und die Gewässerkarte.
Ferner brauchst Du:
1. eine Meßvorrichtung, die es Dir erlaubt, die Länge des gefangenen Fisches zu bestimmen. Es gibt sogar Plastikboxen, auf denen ein Maßstab drauf ist.
2. einen Hakenlöser, der es erlaubt, Fische schonend vom Haken zu befreien
3. ein Teil um den Fisch zu betäuben, es sei denn, Du angelst auf Plattfische oder Aal
4. eine Vorrichtung, um den Fisch zu töten, das kann ein Messer sein oder aber auch z. B. ein Aaltöter
5. je nach Gewässer eine Landungshilfe oder auch nicht.
Karsten hat geschrieben:Hallo!
In einigen Bundesländer sind Fangbücher, bzw. Fangkarten zur Meldung der Fänge Pflicht.
Gruß Karsten
Bei uns in Brandenburg zum Beispiel!
So sieht das aus:
[Foto gelöscht]
Die Fische müssen unmittelbar nach dem Fang eingetragen werden. Kommt eine Kontrolle und es steht zum Beispiel der Hecht nicht drin, darf der Fischereiaufseher so verfahren, als sei man ein Schwarz-Angler. Es hat Vor- und Nachteile. Eine Ausnahme sind die meisten Friedfischarten, die am Ende des Fangtages eingetragen werden müssen (warum das auf dem Formular jetzt als "Buntfisch" bezeichnet wird, weiß ich nicht).
LG Marcel
Zuletzt geändert von Amphibium am 07 Aug 2008 00:58, insgesamt 1-mal geändert.
Amphibium hat geschrieben:[Eine Ausnahme sind die meisten Friedfischarten, die am Ende des Fangtages eingetragen werden müssen (warum das auf dem Formular jetzt als "Buntfisch" bezeichnet wird, weiß ich nicht).
Weil auch Barsche dazuzaehlen, die nunmal keine Weissfische sind.
Darum Buntfische...
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[Al Bundy]