Auf die Auslegung kommt es drauf an !

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Auf die Auslegung kommt es drauf an !

Beitrag von Optimist » 21 Jul 2008 18:38

Da ich heute das neue F&F Heft bekommen habe und Wochenanfang ist, traue ich mich, den Beitrag einzustellen. Kontroverses Thema !

F&F Heft Seite 70 "Freispruch für Schwarzangler ?

Was soll man dazu sagen ?
"Ein dicker Schlauch war über den Haken geschoben, ein Fangen von Fischen so unmöglich" :shock:

Schon wieder ein Eigentor geschossen ? (War es ein Gummischlauch, Weichplastik- oder Hartplastikschlauch ?
Oder wird Fischwilderei zum Volksport, weil man einen guten Rechtsanwalt (der argumentieren kann) hat ?

Aus einem Gummiköder muss nicht unbedingt die Hakenspitze rausragen. Im Krautgewässer kann man sie auch im Köder verstecken und trotzdem einen Fisch (Hecht) fangen. Oder seit Ihr anderer Meinung ?

Wir halten uns doch "alle" an die Gesetze, :roll: trotzdem werden Handlungen, die nicht (kommt auf die Auslegung drauf an ) mit dem Gesetz vereinbar sind, öffentlich angegeben. ( So und so viele Fische gefangen und keinen einzigen mitgenommen)

Ich bin Kochtopfangler :lol:

Worauf kommt es eigentlich an; auf die Auslegung der Gesetzestexte oder auf die Gesetze und Richter, die evtl.l von Angeln keine Ahnung haben oder doch auf die Beweismittel ?

Es wird viel über Ruten, Köder, Montagen geschrieben und diskutiert - aber nicht über solche Beispiele.

Wie ist Eure Meinung zu dem Thema ? :roll:

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Re: Auf die Auslegung kommt es drauf an !

Beitrag von Ulli3D » 21 Jul 2008 19:03

Haben wir doch schon ausgiebig diskuttiert http://www.fischundfang.de/forum/viewtopic.php?t=7002.
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Re: Auf die Auslegung kommt es drauf an !

Beitrag von Optimist » 21 Jul 2008 19:40

Ulli3D: Deine Antwort vom 12.06. auf das Thema:

Ich kann das in der Info genannte im Landesfischereigesetz NRW nicht finden.
:roll: 8)

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Re: Auf die Auslegung kommt es drauf an !

Beitrag von Ulli3D » 21 Jul 2008 22:26

Optimist hat geschrieben:Ulli3D: Deine Antwort vom 12.06. auf das Thema:

Ich kann das in der Info genannte im Landesfischereigesetz NRW nicht finden.
:roll: 8)
Das bezog sich auf eine Anmerkung im F&F.de Text, die jetzt nicht mehr vorhanden ist (gestrichen) aber aus dem Rest der Postings noch ersichtlich ist / sein sollte .
Petri Heil aus Sankt Augustin

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Re: Auf die Auslegung kommt es drauf an !

Beitrag von Daniel Müller » 22 Jul 2008 15:59

Zumindest für "mich" ist die Regelauslegung klar. Je nach erlaubten 1 oder 2 Ruten am jeweiligen Gewässer, ist sonst kein "fangfertiges" Angelgerät am Gewässer zu führen. "Fangfertig" ist es für mich wenn ein Köder dran ist. Egal ob Gummischlauch drüber oder nicht.

In diesem Beispiel geht es zwar nicht um die Anzahl der Ruten, aber um die Beschaffenheit eines fangfertigen Gerätes.
Ach hört mer uff, verliebt zu sei, meist is des nur a Määrche, en Handkäs mit em Äppelwei, des is des wahre Päärche.

joscha

Re: Auf die Auslegung kommt es drauf an !

Beitrag von joscha » 22 Jul 2008 16:08

Wenn ich mir überlege: An vielen holländishcen Gewässern gilt eine Angel als fangfertig, wenn sie montiert in einem geschlossenen Ruttenfutteral liegt, und hier wird dann der Gummischlauch als Entschuldigungsgrund genommen.

Und ganz ehrlich: Durch einen normalen Gummischlauch, wie er meist an fertig montierten GuFi's dran ist kann man mit etwas Glück auch einen Fisch haken. Hauptsache, der Winkel stimmt, und der GuFi ist einigermaßen eingekeilt.

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